Urheberrechtsdebatte Unionsvize Krings will Strafrecht für geistiges Eigentum

Günter Krings von der CDU ist in der Urheberrechtsdebatte mit einer umstrittenen Forderung aufgetreten.

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Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hat sich für ein neues Strafrecht für geistiges Eigentum ausgesprochen. In einem der Tageszeitung Die Welt vorliegenden Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte er die Einführung eines neuen Straftatbestands zum Schutz des geistigen Eigentums.

Danach soll in Paragraf 248d des Strafgesetzbuchs ein neuer Tatbestand eingefügt werden, der "die grundsätzliche Wertentscheidung für das Schutzgut Geistiges Eigentum deutlich sichtbar" machen soll, wie es in dem Schreiben heißt.

Volker Beck, Geschäftsführer der Bundestagsfraktion der Grünen, twitterte dazu: "Krings will neues Strafrecht für geistiges Eigentum statt Aktualisierung des Urheberrechtes #kopfschüttel"

Im Urheberrechtsgesetz heißt es bereits im Unterabschnitt 2 zu Straf- und Bußgeldvorschriften: "Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Auch der Versuch ist strafbar.

Zudem kritisierte Krings, dass die Ministerin in über zweieinhalb Jahren bislang keinen Gesetzesentwurf vorgelegt habe, und sprach von einem unverständlichen "Zaudern und Zögern von Frau Leutheusser-Schnarrenberger".

Leutheusser-Schnarrenberger wendet sich gegen Straftatbestände im Urheberrecht

Leutheusser-Schnarrenberger wies die Vorwürfe und Forderungen zurück. "Mit Straftatbeständen kommt man im Urheberrecht nicht weiter", sagte die Ministerin. Ihr Ressort werde "wie geplant Vorschläge für das geltende Urheberrecht vorlegen, die unter anderem das Leistungsschutzrecht und Regelungen für verwaiste Werke beinhalten".

Die Ministerin hatte angesichts der Forderungen der Industrie nach einer Vereinfachung des Urheberrechts eine neue Initiative von Gesetzgeber, Kreativen und Interessenvertretern eine Modernisierung im Sinne einer besseren Verständlichkeit des Urheberrechts angekündigt.

Nachtrag vom 7. Juni 2012, 13:29 Uhr

Krings erklärte Golem.de: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will kein neues Strafrecht für geistiges Eigentum und schon gar keine höheren Strafen. Sinnvoll ist vielmehr die Reduzierung bereits bestehender Strafnormen aus verschiedenen Gesetzen, indem man sie zu einem einzigen Paragrafen zusammenfasst und damit für jedermann transparenter macht."


Atalanttore 11. Jul 2012

Da bräuchte man dann auch zusätzliche Gefängniszellen.

Cespenar 06. Jun 2012

Bitte auch Strafrecht für Beteiligte an offenkundig verfassungswidrigen...

SaSi 06. Jun 2012

hmmm, im iran wird munter gehängt - mit oder ohne hände... aber das würde ja dem gedanken...

SaSi 06. Jun 2012

...du brauchst kein strafrecht, denn: § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf...

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