Urheberrecht SPD plädiert für "Vergüten statt verbieten"

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt mit "Zwölf Thesen" für ein modernes Urheberrecht ein: keine Internetsperren, kein Leistungsschutzrecht, keine Kulturflatrate und ein Festhalten an Verwertungsgesellschaften.

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Mit ihren "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht" will die SPD-Bundestagsfraktion den Dialog um ein "Urheberrecht für das digitale Zeitalter" versachlichen. Die Debatte soll unter dem Titel "Vergüten statt verbieten" geführt werden.

So betont der rechtspolitische Sprecher Burkard Lischka der Fraktion die Bedeutung des Urheberrechts für die deutsche Kreativwirtschaft, "in der in Deutschland über eine Million Menschen arbeiten" und für die Förderung und den Erhalt der kulturellen Vielfalt. Dennoch dürfe das Urheberrecht nicht dazu führen, "Schulhöfe zu kriminalisieren", sagt Lischka.

So fordert die SPD beispielsweise eine Begrenzung des Streitwertes bei Abmahnungen bei illegalen Downloads von geschützten Werken und lehnt ein Three- oder Two-Strikes-Modell ab, bei dem Nutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen der Zugang zum Internet gesperrt wird. Netzsperren schließe die Fraktion "kategorisch aus", sagt Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion.

Keine Kulturflatrate

Eine Kulturflatrate lehnt die Fraktion ab, sie sei keine "Lösung zur Einkommenssicherung von Urhebern", da Zwangsabgaben "Menschen vom Zugang zu Kultur ausgrenzen" und "Künstler enteignen" würden.

Bestehende Geschäftsmodelle, insbesondere aus dem Musikbereich, bewiesen, dass Künstler im Netz Einkommen erwirtschaften könnten, sagt die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Diese Modelle müssten auf andere Bereiche übertragen werden.

Eine kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften hält die SPD für ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt, das "im europäischen Kontext weiterentwickelt" werden soll. Allerdings erinnert die Fraktion die Verwertungsgesellschaften in diesem Zusammenhang an "ihre Verpflichtungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke", der sie besser als bisher nachkommen müsse, um Kreative gerecht an den Erlösen zu beteiligen.

Kein Leistungsschutzrecht, aber ...

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, wie es derzeit diskutiert wird, lehnt die SPD-Bundestagsfraktion ab, schränkt aber ein: Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte effizient verfolgen können, ob es dazu aber gesetzlicher Änderungen bedürfe, sei zu prüfen. Geht es nach der SPD, sollen vor allem die Urheber von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte profitieren. In keinem Fall dürfe ein solches Schutzrecht den freien Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen, Blogs und sozialen Netzwerken behindern.

Sonderrecht für Wissenschaftler

Im Bildungsrecht plädiert die SPD für ein Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Autoren. Diese sollen ihre Beiträge neben der Verlagspublikation beispielsweise auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen können. Die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen soll dauerhaft auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden.

Verwaiste Werke

Um die Digitalisierung von kulturellen Werken zu ermöglichen, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind, sollen diese gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung durch Verwertungsgesellschaften lizenziert werden können. So sollen beispielsweise vergriffene Bücher online zugänglich gemacht werden können, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu verschwinden drohen.

Thesen sollen weiterentwickelt werden

Die SPD-Bundestagsfraktion will mit ihrem Thesenpapier mit allen ins Gespräch kommen, die am künstlerischen Produktionsprozess beteiligt sind und die Werke verwerten und nutzen. Letztendlich gehe es darum, "einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen". Die Thesen sollen sowohl in Veranstaltungen als auch in Onlinedebatten weiterentwickelt werden.


Flasher 22. Mai 2012

Dann ist er kein Künstler sondern profitorientierter Unterhaltungsanbieter wie das...

Moe479 22. Mai 2012

ja warum eigentlich ... neimand hat ard und zdf darum gebeten sich im internet breit zu...

SJ 21. Mai 2012

Da stimm ich auch zu... verweiste Werke gehören in die Public Domain.

DerKeks 21. Mai 2012

'sie sei keine "Lösung zur Einkommenssicherung von Urhebern", da Zwangsabgaben "Menschen...

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Berliner Film-Blog des BAF e.V. / 22. Mai 2012

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