Industrie begrüßt Nachbesserung als "Notbremse"

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Diese kleinen Verbesserungen sind nun ebenfalls hinfällig. Zumindest nach den Wünschen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Neumann hat verhindert, dass der Entwurf im Kabinett beraten wird. Das sollte ursprünglich am 6. Februar geschehen. Neumann aber ließ ihn kurzfristig von der Tagesordnung nehmen und legte eine von seinem Amt noch einmal überarbeitete Fassung vor.

Die Welt zitiert Neumann mit den Worten: "Ich konnte erreichen, dass der ursprünglich anvisierte Termin zur Kabinettsbefassung am 6. Februar 2013 zunächst vom Tisch ist, so dass die Chance besteht, noch Korrekturen vornehmen zu können." Den Satz habe der Kulturstaatsminister in einer Rede auf dem Deutschen Produzententag gesagt, also bei der Interessengruppe, die gegen eine Deckelung ist.

Es hat ihm den Beifall der Industrie eingetragen. In einer gemeinsamen Erklärung schreibt Dieter Gorny im Namen verschiedener Verbände: "Es war wichtig, dass der Staatsminister hier die Notbremse gezogen hat und Verbesserungsvorschläge in den aktuellen Gesetzesentwurf einbringt, die dazu beitragen sollen, den Schutz der Kultur- und Kreativwirtschaft auch in Zukunft zu gewährleisten."

Deckel nur noch für Ersttäter

Offenbar passte der schon ausgehandelte Kompromiss der Industrie nicht, gerade die Deckelung des Streitwertes finden die Verbände unpassend. Dank Neumann können sie nun nachträglich noch Zugeständnisse herausholen. In seinem Entwurf sind die Ausnahmen jedenfalls nun so ausgedehnt, dass der Deckel praktisch nicht mehr deckelt.

In Paragraf 49 des Neumann-Entwurfs steht nun, der Streitwert betrage nur dann 1.000 Euro, wenn derjenige "nicht bereits wegen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs durch Vertrag, aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist". Also nur wer zum ersten Mal erwischt wird, soll weniger zahlen müssen.

Jedoch steht in dem Gesetzentwurf nicht, wie ein Gericht das prüfen soll und kann. Abmahnungen sind keine Urteile, sie sind nirgendwo erfasst, schon gar nicht bundesweit. Auch ist die Beweislast nicht klar. Muss der Abgemahnte beweisen, dass er noch nie eine Abmahnung erhielt? Wie?

Wenn es ein ganzes Musikalbum war, wird die Deckelung wohl auch nicht gelten, heißt es doch im Entwurf: "... es sei denn, dieser Wert ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen, unangemessen." Als schwer gilt ein Fall derzeit übrigens auch, wenn es ein aktueller Film war, der noch im Kino läuft. Die Deckelung, die mit dem Entwurf des Justizministeriums zur Regel werden sollte, würde nach dem Neumann-Entwurf wieder eher zur Ausnahme.

FDP droht mit Scheitern des Gesetzes

Die FDP, die an dem Kompromiss beteiligt war, will aber nicht mehr nachverhandeln. Der Sender N-TV zitiert ungenannte FDP-Politiker mit der Aussage, das Vorhaben stehe vor dem Scheitern, mehr Verhandlungsspielraum gebe es nicht.

Immerhin hatte die FDP den ursprünglichen Entwurf des Justizministeriums begrüßt. So schrieb der Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz in seinem Blog: "Eltern müssen zukünftig keine Wucherpreise mehr für das digitale Falschparken ihrer Kinder bezahlen." Das aber war wohl eine verfrühte Hoffnung.

Markus Beckedahl bedauert bei netzpolitik.org das Scheitern des Kompromissentwurfes noch aus einem anderen Grund: "Der Gesetzentwurf enthielt auch noch Punkte zu Kostenfallen und anderen verbraucherrelevanten Fragen, gegen die es von unserer Seite nichts einzuwenden gab." Nun sehe es aber so aus, als werde in dieser Legislatur kein entsprechendes Gesetz mehr verabschiedet.

 Urheberrecht: Regierung will Abmahnabzocke doch nicht begrenzen

volkskamera 14. Feb 2013

Genau, Zurück zum Kommunismus. In Nordkorea gibts sicher keine Abmahnungen. Und wieso...

theonlyone 14. Feb 2013

Ich würde mich zufrieden geben wenn der Anteil an "juristen" im Bundestag geringer wäre...

crazypsycho 14. Feb 2013

So siehts leider aus. Wieviele neue Parteien die wenigstens ansatzweise Erfolg haben gab...

crazypsycho 14. Feb 2013

Es ist doch egal wenn man wählt. Letztendlich wählt man doch nur wer von der Lobby die...

crazypsycho 14. Feb 2013

Korrekt, denn solch eine Verhandlung wäre zivilrechtlich und da bekommt der Recht dem...

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