Urheberrecht Gericht verbietet Namensnennung auf Online-Pornopranger

Eine Abgemahnte hat der Kanzlei Urmann & Collegen untersagen lassen, dass ihr Name auf dem Online-Pornopranger auftaucht. Jetzt warten alle gespannt, ob die Rechtsanwaltsgesellschaft Berufung einlegen wird.

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Das Landgericht Essen verbot den Anwälten Urmann & Collegen mit einer einstweiligen Anordnung, den Namen und die Adresse einer Abgemahnten zu veröffentlichen. Das gab der Dortmunder Anwalt Hendrik Peters bekannt. Die Kanzlei aus Regensburg plant, ab dem 1. September 2012 Gegnerlisten auf einem Online-Pornopranger zu veröffentlichen. Die Kanzlei vertritt laut Süddeutsche Zeitung überwiegend Pornofilmproduzenten wie Magmafilm, Purzel-Video oder Videorama, und will die Namen ihrer Gegner in Urheberrechtsprozessen öffentlich machen.

Peters erklärte: "Durch die Entscheidung des Landgerichts Essen (4 O 263/12) vom 30. August 2012 hat eine von der Kanzlei U+C Abgemahnte gezeigt, wie man sich wehren kann. Ich hatte für meine Mandantin zuerst eine Abmahnung ausgesprochen, um der Kanzlei die Chance zu geben, sich außergerichtlich zur Unterlassung der Nennung des Namens meiner Mandantin zu verpflichten. Da die Frist ungenutzt verstrichen ist, wurde eine einstweilige Verfügung beantragt."

Die Kanzlei Urmann & Collegen hatte angegeben, sich bei der Veröffentlichung der Gegnerliste an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu orientieren, das ausgeführt habe, "dass das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel darstellt." In der Entscheidung führte das Gericht laut Peters aber aus, dass anders als bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hier keine Werbezwecke für die Generierung neuer Mandate im Vordergrund stünden. Somit sei das Recht seiner Mandantin verletzt, selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden zu können.

Urmann & Collegen kann Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Nachtrag vom 31. August 2012, 13:52 Uhr

Die Anwälte erklärten Golem.de: "Der Kanzlei U+C Rechtsanwälte wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste vorerst untersagt. U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt. Das Landesamt hat seine Informationen und Schlussfolgerungen offensichtlich alleinig aus der Presse entnommen. Die Ausführungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie für tatsächlich und rechtlich falsch."

U+C Rechtsanwälte werde sich diesem Druck nicht beugen und gegen diese Anordnung mit einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht antworten. Bis zum Abschluss des Verfahrens werde keine Gegnerliste veröffentlicht.


Sharra 04. Sep 2012

Beim Missbrauch einer ltd würde ich schwer aufpassen. Da verstehen die Briten so gar...

darklord007 04. Sep 2012

Du darfst nicht vergessen das das eine Gegnerliste ist. Also nichts von wegen...

.02 Cents 04. Sep 2012

Das ist eigentlich belanglos - die Medienindustrie im allgemeinen und Porno im speziellen...

fratze123 03. Sep 2012

mit ner geldstrafe kommst du normalerweise bei körperverletzung oder schlimmerem nicht davon.

kendon 03. Sep 2012

ich habe ernste zweifel daran, dass man in der BRD "illegal pornos schauen" kann... der...

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Die aktuelle Rechtslage / 02. Sep 2012

Pornopranger der Abmahnanwälte

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