Urheberrecht C3S statt Gema

Ein Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern ist möglich, sagt Meik Michalke auf der Sigint 2012, ohne Änderung des Urheberrechts - und ohne Gema. Er will eine neue Verwertungsgesellschaft gründen: die Cultural Commons Collecting Society.

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Auf der Sigint 2012 hat Meik Michalke vom Openmusiccontest seine Vision einer neuen Verwertungsgesellschaft vorgetragen, die bald Realität werden könnte. Unter dem Namen Cultural Commons Collecting Society - kurz C3S - will er eine neue Verwertungsgesellschaft gründen, die sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch denen der Nutzer gerecht werden soll.

Michalke - Künstler, Organistor des Openmusicawards, jahrelanger Verfechter von Creative Commons und Nemesis der Gema - plant die C3S seit über zwei Jahren. Noch in diesem Jahr will er einen Antrag für die neue Verwertungsgesellschaft beim deutschen Patentamt vorlegen. Etwas fehlt allerdings noch: mehr Künstler, die bereit sind, zumindest Teile ihres Werks unter einer Creative-Commons-Lizenz zu veröffentlichen.

Urheberrecht lässt sich nicht ändern

Das Urheberrecht lasse sich nicht ohne weiteres so umfassend ändern, wie es beispielsweise der CCC mit seiner Kulturwertmark oder die Piratenpartei fordert, sagt Michalke. Denn allein das Kürzen der Schutzfrist auf die vom CCC geforderten 15 Jahre sei nur in einem nationalen Alleingang möglich. Aber auch Deutschland hat mit 165 weiteren Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, der bereits 1887 Schutzfristen auf 50 Jahre nach dem Tod eines Künstlers festgelegt hat: die sogenannte Berner Übereinkunft.

Dennoch ist die Diskussion gegenwärtig zwischen Nutzern und Kunstschaffenden ziemlich festgefahren. Die einen fordern ein uneingeschränktes Recht auf Kopien, die anderen wollen sie gänzlich verbieten. Einige Nutzer wollen den vollkommenen Rechtsverzicht auf Werke, die Urheber hingegen eine weitere Rechtsverschärfung.

Kompromiss gesucht

Michalke plädiert für einen Kompromiss: Das nichtkommerzielle Tauschen, also das Recht auf eine Privatkopie, muss für Nutzer erlaubt sein. Künstler hingegen müssen angemessen vergütet werden. Das lässt sich zumindest teilweise durch Creative-Commons-Lizenzen realisieren. Die sehen vor, dass Werke Nutzern frei zur Verfügung stehen, in Abstufungen auch weiterverarbeitet werden dürfen, etwa in sogenannten Remixes. Wer die Werke hingegen kommerziell nutzen will, muss dafür zahlen. Künstler sollen selbst bestimmen können, welche Rechte sie einem Werk zuordnen, und auch eine entsprechende Vergütung bekommen, die neben einem Obolus bei kommerzieller Nutzung auch in Form eines Pauschalbetrags oder eines freiwilligen Beitrages entrichtet werden soll.

Wer in Deutschland jedoch seine Musik unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen will, kommt mit der Gema ins Gehege. Denn Künstler, die dort als Mitglieder gelistet sind, dürfen die freien Lizenzen nicht nutzen. Ihre Werke dürfen ausschließlich von der Gema verwaltet werden, andere Lizenzen lässt der Vertrag mit der Gema nicht zu. Und das, obwohl Creative-Commons-Lizenzen Urhebern auch eine globale Rechtssicherheit bieten, denn die Lizenzen sind so gut wie irreversibel.

Gegen die Abmahnwirtschaft

Michalke weist ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass die Gema das eingenommene Geld bis auf die Verwaltungskosten an ihre Mitglieder ausschüttet. Finanzielle Nutznießer der bestehenden Abmahnwelle sind die Abmahner selbst. Und ohne Verwertungsgesellschaften müssten Künstler kommerzielle Anbieter beauftragen, ihre Ansprüche zu verwalten und durchzusetzen. Das wäre nicht im Interesse der Kunstschaffenden und schon gar nicht im Interesse der Nutzer.

C3S gegen den Nutzer-Urheber-Zwist 

kevla 24. Mai 2012

ich würde ja behaupten, dass sich da ein kleiner denkfehler eingeschlichen hat. denn die...

raw 21. Mai 2012

Das beste Argument überhaupt, stimme ich 100% zu. Das ist doch die eigentliche Ursache...

fratze123 21. Mai 2012

Gerade bei professioneller Produktion sollten die Kosten günstiger sein, als wenn man das...

StefanKehrer 20. Mai 2012

Das ist aber eben dann keine Festanstellung, sondern eine Projektbezogene. Das sind dann...

Little_Green_Bot 20. Mai 2012

Der C3S-Vorschlag klingt super! Durch die Möglichkeit der Teil-Lizensierung können...

Kommentieren


TmoWizard's Castle / 20. Mai 2012

ACTA+VDS+Urheberrecht=totale Überwachung



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