Urheberrecht Abmahnanwälte verteidigen Pornopranger im Internet

Die Namen von bis zu 150.000 Menschen, die mutmaßlich Urheberrechte der Pornobranche verletzt haben, will die Regensburger Kanzlei U+C am 1. September 2012 veröffentlichen. Internetrechtsexperte Solmecke hält dies für strafbare Nötigung.

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Die Regensburger Kanzlei U+C, die laut Süddeutsche Zeitung überwiegend Pornofilmproduzenten wie Magmafilm, Purzel-Video oder Videorama vertritt, verteidigt ihren Plan, die Namen ihrer Gegner in Urheberrechtsprozessen im Internet zu veröffentlichen.

In einer Stellungnahme, die Golem.de vorliegt, heißt es, die Kanzlei mahne "als anwaltliche Interessenvertretung ihrer Mandanten Inhaber von Internetanschlüssen ab, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Zu den Mandanten zählen unter anderem Auftraggeber aus der Erotikbranche, die ihre Urheberrechte verletzt sehen. Gegenstand der Urheberrechtsverletzung ist das unerlaubte Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Verbindung mit dem gleichzeitigen Anbieten des Werkes durch Freigabe auf der Festplatte zum Download für weitere Internetnutzer."

U+C werde eine Auswahl der Gegner aus "offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen veröffentlichen". Bei den Urheberrechtsverletzungen sei jeweils ein gewerbliches Ausmaß erreicht. Die Kanzlei werde sich bei der Veröffentlichung der Informationen an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren, das ausgeführt habe, "dass das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel darstellt." Laut dem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll ab 1. September 2012 eine Liste von bis zu 150.000 "Gegnern" online gehen.

Rechtlich bestünden erhebliche Zweifel an dieser "Anprangerung" von vermeintlichen Filesharern, so Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuge Solmecke. "Die Exponierung der abgemahnten Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kanzlei vor allem für die Abmahnung wegen des illegalen Downloads pornografischer Filme bekannt ist, liegt meiner Ansicht nach ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor, dessen Schweregrad in der Verletzung von Privat- und Intimsphäre zu verorten ist", sagte er.

Der vorliegende Fall sei nicht mit der benannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergleichbar. Im Gegensatz zu dem Beschluss handele es sich hier nicht um namhafte Unternehmen, sondern um Privatpersonen. "Den Abgemahnten wird dadurch indirekt mit einer öffentlichen Anprangerung als 'Porno-Konsumenten' gedroht. " Den Betroffenen stehe ein Unterlassungsanspruch sowie Schadensersatzansprüche zu. Sogar eine Strafbarkeit wegen Nötigung sei "in diesem Zusammenhang nicht fernliegend", so Solmecke.


Der Held vom... 23. Aug 2012

Deine Spezies scheint sich zumindest in Sachen Sexualität nicht sehr von uns Homo...

/mecki78 23. Aug 2012

Soweit ich weiß können sich beliebige viele Leute zusammen tun und gemeinsam gegen etwas...

Raumzeitkrümmer 22. Aug 2012

Bei Sprache wird das, so habe ich das mal gehört, gerne gemacht. Auf Highspeed...

BLi8819 22. Aug 2012

Wieso verstehen die Leute hier es einfach nicht: Es ist scheiß egal, ob es hier um Pornos...

BLi8819 22. Aug 2012

Die haben auch irgendwie 10 verschiedene Moralvorstellung.

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