Syn-Flood Gema stellt wegen fehlender IP-Adressen keine Strafanzeige

Bei einer Syn-Flood von Anonymous war es der Gema in der letzten Woche nicht gelungen, IP-Adressen aufzuzeichnen. Auch weil der Schaden gering war, gab es keine Strafanzeige der Verwertungsgesellschaft.

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Die Gema verzichtet nach einem Angriff auf ihre Webpräsenz am 14./15. Juni 2012 auf eine Strafanzeige. Ein Sprecher der Musikverwertungsgesellschaft sagte Golem.de: "Es ist uns bei dieser Attacke nicht gelungen, IP-Adressen zu ermitteln, weil es sich nicht um eine einfache DDOS-Attacke, sondern um eine Syn-Flood gehandelt hat."

Die Webseite der Gema sei eigentlich nicht "vom Netz gewesen", sondern nur kurzfristig, sporadisch nicht zu erreichen. Der Schaden sei eigentlich nicht groß gewesen, weshalb auch die Reaktion ein bisschen maßvoller ausgefallen sei, sagte der Sprecher.

In den Nutzungsbedingungen der Webseite habe die Gema erklärt, dass die IP-Adresse der Nutzer aufgezeichnet werde. "Wer sich illegaler Machenschaften schuldig macht, muss sich nicht über eine Strafverfolgung wundern. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und vor allem kein anonymer Raum", erklärte er.

Privatjustiz im Sinne eines Auftrags an ein IT-Sicherheitsunternehmen, das die Rechner der Angreifer untersucht, sei nicht geübt worden. "Wir haben die Hände davon gelassen. Das Bundeskriminalamt hat ermittelt. Das Aufspüren und Auslesen der IP-Adressen lag nicht in unserer Hand und nicht in unserem Einfluss. Wir haben dem BKA unsere Logfiles zur Verfügung gestellt."

Das Bundeskriminalamt hat am 12. und 13. Juni 2012 bundesweit Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern des Kollektivs Anonymous durchsuchen lassen. Betroffen waren insgesamt 106 Menschen, gegen die wegen Teilnahme an einer DDOS-Attacke auf die Server der Gema ermittelt wird.

Am 17. Juni 2012 war im Namen von Anonymous ein Video auf Youtube veröffentlicht worden. Darin hieß es zu den Hausdurchsuchungen: "Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen dafür, Benzin in das Feuer der Revolution gegossen zu haben. Ihr werdet uns niemals alle kriegen. Wir sind bereit, dafür Opfer zu bringen."


y.m.m.d. 20. Jun 2012

Die Lizenzgebühren darfst du nach den 20 Jahren dann abarbeiten ;P

Local_Horst 20. Jun 2012

Ja, wie in den meisten Fällen kann man einem Verführer keine Vorwürfe machen, höchstens...

longOhrn 20. Jun 2012

Ihr Wissen, wie man sich als "gescheitter" Krimineller verhält, macht Sie nun aber sehr...

y.m.m.d. 20. Jun 2012

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. (Stell dir zu beiden Beispielen mal die Fragen...

SaSi 20. Jun 2012

polizei und staatsanwaltschaft kann man nicht abverlangen technischen hintergrund zu...

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