Streamingportal Vier Jahre und sechs Monate Haft für Kino.to-Chef

Gegen Dirk B. ist vom Landgericht Leipzig ein mildes Urteil gesprochen worden. Der Chef von Kino.to hätte im schlimmsten Fall mit 15 Jahren Haft bestraft werden können.

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Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to ist vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde am 14. Juni 2012, dem vierten Verhandlungstag im Prozess gegen Dirk B., gesprochen. Das Gericht stellte zuletzt einen Strafrahmen von vier Jahren und sechs bis zehn Monaten in Aussicht und blieb damit heute im untersten Strafrahmen. Theoretisch waren bis zu 15 Jahre Haft möglich.

Am 6. Juni 2012 hatte Dirk B. ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm die 11. Große Strafkammer eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hatte.

Bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat

Dirk B. muss zudem an den Staat bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über meist betrügerische Werbung wie Abofallen, Adware zum Unterschieben von Trojanern, Sportwetten und Onlineglücksspielen über seine spanische Firma eingenommen hat. Zahlreiche Mobiltelefone, Note- und Netbooks sowie Speichermedien sollen eingezogen werden.

In der vorangegangenen Sitzung ließ er durch seinen Anwalt erklären, er sei den Verlockungen erlegen, im Internet sehr viel Geld zu verdienen. Die "Freiheit des Internet", die sich nicht nur manche Partei auf die Fahnen geschrieben habe, sei eine surreale Wunschvorstellung.

Bastian P., der Chefprogrammierer von Kino.to, wurde am 11. April 2012 wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dies war die fünfte Verurteilung im Prozess um Kino.to.

Nachtrag vom 14. Juni 2012, 18:29 Uhr

Die 3,7 Millionen Euro würden B. "vom Staat weggenommen", erklärte eine Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Es werde aber noch geprüft, ob überhaupt so viel Geld vorhanden sei. Der Beklagte solle, so das Gericht, nicht in die Privatinsolvenz getrieben werden. "Ob zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wissen wir nicht, das entscheiden die Rechteinhaber eigenverantwortlich. Die GVU hat kein Mandat für zivilrechtliche Klagen."


Trollfeeder 15. Jun 2012

Nach neuesten Erkenntnissen, war das auch beim echten Robin Hood so. Also bei der Person...

Flying Circus 15. Jun 2012

Tut er nicht. Er weist darauf hin, daß das mutmaßliche (ich weiß es nicht) bezahlen der...

Trollversteher 14. Jun 2012

So? Statistik? Es ist doch eher so, daß nur letztere Fälle groß durch die Presse gehen...

Trollversteher 14. Jun 2012

Du bist ja lustig. Niemand kann eine Google-Suche "objektiv nutzen". Es gibt kaum...

mb (Golem.de) 14. Jun 2012

Sie haben Recht - vielen Dank für den Hinweis! MfG,

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