Streamingportal Kino.to-Chef verdiente 6,6 Millionen Euro

Zu Beginn des Prozesses gegen den Chef von Kino.to hat heute nur die Anklage gesprochen. Der Staatsanwalt nannte die Streamingplattform ein neues Massenmedium für Urheberrechtsverletzungen.

Anzeige

Der Gründer und Chef von Kino.to, Dirk B., soll mit dem Portal 6,6 Millionen Euro verdient haben. Am 8. Mai 2012 wurde vor dem Landgericht Leipzig die Anklage gegen den gelernten Bodenleger verlesen. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft sagte, dass die Einnahmen aus Werbung und Abonnements stammten.

Das Portal Kino.to sei von dem Team betrieben worden, um sich dauerhaft persönlich zu bereichern. Der 39-jährige Dirk B. wird der gemeinschaftlichen Urheberrechtsverletzung verdächtigt. Er äußerte sich am 8. Mai 2012 nicht zu den Vorwürfen.

"Das größte deutschsprachige Internetportal für illegale Kopien"

"Kino.to war das größte deutschsprachige Internetportal für illegale Kopien", sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte und sein Team hätten mit Kino.to "neben Fernsehen und Kino ein neues Massenmedium geschaffen."

Auf die Filme sei von Kino.to nicht nur verlinkt worden, sondern die Kopien seien selbst beschafft, für das Streaming konvertiert und auf eigenen Filehostern bereitgestellt worden. Diese tauchten in den Linklisten immer weit oben auf. "Ohne den Link war die Raubkopie nicht verfügbar", sagte Bluhm.

Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) hatte schon einmal im Jahr 2004 ein Verfahren gegen Dirk B. angestrengt. Damals betrieb er die Portalseite Saugstube für Torrent-Netzwerke, die mit einem Zahlungssystem gekoppelt war. Es kam zur Verhandlung gegen B., der zu der Zeit noch den Namen Dirk N. trug und später den Familiennamen seiner Frau annahm. Am 26. Februar 2004 wurde er zu 150 Tagessätzen zu jeweils 26 Euro und ersatzweise fünf Monaten Haft verurteilt.

Dirk B. soll auch Filehoster Archiv.to betrieben haben

Doch er machte offenbar weiter, wie Golem.de aus Anklägerkreisen erfuhr. Die Saugstube blieb online, der große kommerzielle Erfolg aber kam mit Kino.to, die illegale Plattform verzeichnete Werbeeinnahmen mit Abofallen, Adware zum Unterschieben von Trojanern, Sportwetten und Onlineglücksspielen und bot kostenpflichtige Premiumzugänge an. Mit der Abschaltung der Plattform wurden auf den Konten von Dirk B. 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt, der Domaininhaber von Kino.to fuhr einen Mercedes SL 63 AMG Roadster. Er soll zudem den Filehoster Archiv.to betrieben haben, der im Auswahlmenü von Kino.to immer auf Platz 1 bis 3 stand, so die Ermittler.

Bastian P., der Chefprogrammierer von Kino.to, wurde am 11. April 2012 wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es war die fünfte Verurteilung im Prozess um Kino.to.


menetekel_1 11. Mai 2012

Generell werden Schauspieler eh überbewertet - teilweise sogar mit der dargestellten...

menetekel_1 11. Mai 2012

Hab ich grad mal gemacht. Da steht "und der der ohne Fehler ist werfe den ersten Stein...

Dennis_Bue 10. Mai 2012

Ich finde das eigentlich verglichen mit dem Schaden nicht soviel was verdient wurde. Habe...

ret411 10. Mai 2012

Wieder völlig Übertrieben in meinen Augen! Früher warens die geilen Schuhe, Hose,Uhr...

narf 10. Mai 2012

wen interessiert was für ne karre der angeklagte gefahren ist... selbst wenn der typ nen...

Kommentieren




Anzeige
  1. Solution Architect (m/w)
    Loyalty Partner Solutions GmbH, Frankfurt
  2. Web-Entwickler / Frontend-Entwickler (m/w)
    Affinitas GmbH, Berlin
  3. Webentwickler (m/w)
    Global Group Dialog Solutions AG, Idstein
  4. Software-Entwickler/in (.NET)
    neveling.net GmbH, Hamburg

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Electronic Arts: Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"
Electronic Arts
Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

  1. Kein Fifa EA entwickelt nicht mehr für die Wii U
  2. Nintendo Smartphone-Apps für die Wii U
  3. Nintendo Großes Update für die Wii U verfügbar

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Flying Wild Hog: Der Shadow Warrior kämpft wieder
Flying Wild Hog
Der Shadow Warrior kämpft wieder

Das Original stammt von 3D Realms und aus dem Jahr 1997, nun kündigt das Entwicklerstudio Flying Wild Hog eine Neuinterpretation an, die für Windows-PC und später für Next-Generation-Konsolen erscheinen soll.

  1. Homosexualität in Spielen Bug oder Feature?
  2. Strategiespiel HTML5-Version von Freeciv veröffentlicht
  3. Shadow of the Eternals 1,5 Millionen US-Dollar für vier Stunden langen Auftakt

Zum Artikel