Streaming-Plattform Bundeskartellamt gegen ARD/ZDF Germany's Gold

Das deutsche "Hulu" bekommt Probleme mit dem Bundeskartellamt. Auf der Streaming-Plattfrom Germany's Gold sollten kommerziell Filme, Dokumentationen und Serien laufen. Doch die Wettbewerbsbehörde macht Auflagen.

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Das Bundeskartellamt sieht die Videostreaming-Plattform Germany's Gold von ARD/ZDF kritisch. Das gab die Wettbewerbsbehörde am 11. März 2013 bekannt. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand."

Darüber hinaus seien die Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachten bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weiter gehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten könnten nicht hingenommen werden. Mundt: "Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage."

Die Germany's Gold GmbH war im April 2012 gegründet worden. Als Anfangsinvestition wurde ein niedriger zweistelliger Millionen-Euro-Betrag eingesetzt, erklärte Alexander Coridaß, Geschäftsführer von ZDF Enterprises, damals. Geboten werden sollten auf der kommerziellen Plattform Filme, Dokumentationen und Serien.

Eine gemeinsame Vermarktung der Videos im Internet durch kommerzielle Sender-Töchter hätte nicht nur eine Koordinierung der Preise und der Verfügbarkeit der Videos zur Folge, so das Bundeskartellamt. Alternative Plattformen würden zudem keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhalten.

Doch die Betreiber von Germany's Gold hätten "ihre Zusagenbereitschaft signalisiert. Die wettbewerblichen Bedenken können ausgeräumt werden, insbesondere wenn das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgegeben und man das Vorhaben auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken würde", so die Behörde.

Das kartellrechtliche Prüfverfahren der Online-Plattform ist zweigeteilt. Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens wurde zunächst freigegeben.


Pixeldealer 13. Mär 2013

Das habe ich zunächst auch gedacht. Dann kam mir aber in den Sinn, dass ARD/ZDF ja...

IT.Gnom 12. Mär 2013

Das "Stutzen der Sender" und die "Inhalte sollten meiner Ansicht nach "demokratisch" mit...

fastmouse 12. Mär 2013

Irgendwie wird hier so gut wie alles verhindert...

Wechselgänger 12. Mär 2013

Wenn Steuer- bzw. Gebührengelder im Spiel sind sollte und darf das nicht mehr so einfach...

registrierter_s... 11. Mär 2013

... lediglich ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag für eine GmbH, die jetzt...

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