Steam "Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst"

Die Verbraucherzentrale mahnt Valve ab: Auch Spieler, die den neuen Nutzungsbedingungen von Steam nicht zustimmen, müssen weiterhin Zugriff auf ihre Games haben - und sie weiterverkaufen können.

Anzeige

Wer neuen Geschäftsbedingungen auf dem Onlineportal Steam nicht zustimmt, verliert den Zugriff auf sein Nutzerkonto - und damit auch auf seine teuer bezahlten Spiele. "Die Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst", sagt Sebastian Radtke von Theorigin.de, einem Zusammenschluss von Spielern, die sich mit Missständen in der Spielebranche auseinandersetzen. Er und sein Team haben die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) mit ihrer fachlichen Expertise bei einer Abmahnung von Valve unterstützt. Das US-Unternehmen hat nun bis zum 26. September 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und seine Geschäftspolitik zu ändern. Andernfalls droht eine Klage.

Konkret geht es um einen Vorfall Anfang August 2012. Damals hatte Valve die Nutzungsbedingungen von Steam geändert. Spieler, die sich anschließend eingeloggt hatten, mussten neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. Wer das nicht tat und stattdessen auf "Abbrechen" klickte, hatte ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, auf Steam und seine Spiele zuzugreifen.

"Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig", kommentiert Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale. "Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brettspiel kaufe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beobachtung des Verkäufers spielen darf. Ändert der Verkäufer seine AGB, bleibt mir keine Wahl: Entweder ich stimme den Änderungen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nutzen, es verbleibt im Laden, und den bereits gezahlten Kaufpreis erhalte ich auch nicht zurück."

Gleichzeitig kämpft der Vzbv erneut dafür, dass Kunden die auf Steam gekauften Spiele weiterveräußern können. Das ist derzeit nicht möglich, weil die Games per Code untrennbar mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpft sind. Die Verbraucherschützer hatten bereits früher gegen diese Praxis geklagt, den Prozess allerdings Anfang 2010 vor dem Bundesgerichtshof verloren.

Die Verbraucherschützer rechnen sich inzwischen offenbar bessere Chancen aus, weil der Europäische Gerichtshof Mitte 2012 in einem Urteil grundsätzlich entschieden hat, dass gebrauchte Software, die per Download erworben wurde, auch weiter veräußert werden darf. Valve hat sich bislang nicht zu Vorgängen geäußert.


y.m.m.d. 24. Sep 2012

Das traurige ist ja dass es diese Funktion ja im Prinzip schon gibt, man kann ja bereits...

hando81 19. Sep 2012

Also ich finde Steam gut und hatte noch nie Probleme und ich hab Steam bestimmt...

wupme 19. Sep 2012

Ich spiel fallout3 und hab keine Windows Live ID dafür benötigt....

Moe479 19. Sep 2012

1. eine personengebundene lifetime nuntzungs-lizenz für ein produkt zu erwerben welche...

Toxic 18. Sep 2012

Ja, den gibt es. Meine Frau... Also kein Hören-Sagen. Und auch nicht der Freund eines...

Kommentieren




Anzeige
  1. Head Technical Customer Implementation (m/w)
    Wirecard Technologies GmbH, Aschheim bei München
  2. Softwareentwickler / Softwareentwicklerin
    BBF GmbH, München und Dresden
  3. Software Ingenieur Safety (m/w)
    infoteam Software AG, Bubenreuth bei Erlangen oder Dortmund
  4. Inhouse Consultant (m/w)
    PAYBACK GmbH, München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Sailfish-Smartphone: Jolla stellt "The Other Half" vor
Sailfish-Smartphone
Jolla stellt "The Other Half" vor

Jolla hat unter dem Namen "The Other Half" (Die andere Hälfte) sein erstes Smartphone mit dem Meego-Nachfolger Sailfish OS vorgestellt. Die Entwickler von Nokias einzigem Meego-Smartphone N9 bieten "Die andere Hälfte" mit 4,5-Zoll-Display ab sofort zur Vorbestellung an.

  1. Sailfish OS Erste Jolla-Smartphones Anfang Mai erhältlich
  2. Displayserver Wayland 1.1 mit neuen Weston-Backends
  3. Jolla SDK für Sailfish veröffentlicht

LG: Flexibles OLED für gewölbte Smartphones
LG
Flexibles OLED für gewölbte Smartphones

LG hat ein OLED-Display mit 5 Zoll großer Diagonale präsentiert, das flexibel ist und damit den Weg für gewölbte Smartphones freimacht. Auch ein 7 Zoll großes Display mit Full-HD-Auflösung in herkömmlicher LCD-Technik gehört zu den Neuheiten.

  1. Lotus XT Glas Neues Corning-Schutzglas für 2 Meter breite Bildschirme
  2. Smartphone Google bringt Galaxy S4 mit purem Android
  3. LG 55EA9800 Gebogener OLED-Fernseher mit 55 Zoll ist serienreif

Bezahldienst: Google Checkout wird eingestellt
Bezahldienst
Google Checkout wird eingestellt

Google stellt seinen Zahlungsdienst Checkout in sechs Monaten ein. Anbieter sollen stattdessen auf Google Wallet umsteigen.

  1. Google Wallet Geldversand per E-Mail
  2. Messenger iPhone-Nutzer sollen jährlich für Whatsapp zahlen
  3. Instant-Messaging Whatsapp für Blackberry 10 ist da

Zum Artikel