Schwarz-Gelb Gesetz gegen Massenabmahnungen kommt noch

Die Zeit wird knapp. Noch vor den Wahlen will die Bundesregierung Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverstößen im Internet deckeln. Von einem Scheitern will man in der Koalition nichts wissen.

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"Der Gesetzentwurf wird in einer der nächsten Kabinettssitzungen beschlossen werden", teilte das Pressereferat des Kulturstaatsministers Bernd Neumann (CDU) am Mittwoch gegenüber iRights.info mit. Noch befindet sich der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken allerdings in der Ressortabstimmung. Es gehe um "kleinere Formulierungsfragen". Im Grundsatz habe man mit dem FDP-geführten Bundesjustizministerium einen Kompromiss ausgehandelt, so der Neumann-Sprecher.

Am Dienstag wurde aus FDP-Kreise bekannt, das geplante Gesetz gegen Abzocke im Internet drohe wegen koalitionsinterner Streitigkeiten zu scheitern. Der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann warnte - wohl an die Adresse von Staatsminister Neumann gerichtet: "Wer hier blockiert, begibt sich in die Gefahr, als Schutzpatron dieser Massenabmahner wahrgenommen zu werden." Auf Anfrage von iRights.info will aber auch Buschmann von einem möglichen Scheitern nichts wissen. Die Koalitionsfraktionen hätten sich auf den Vorschlag des Bundesjustizministeriums geeinigt. "Daher gibt es keinen vernünftigen Grund, warum das Gesetz nicht in dieser Legislaturperiode zustande kommen sollte", erklärte Buschmann am Mittwoch.

Die Koalition hatte sich nach langer Debatte darauf verständigt, den Streitwert bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Fall von Privatpersonen auf 1.000 Euro zu begrenzen. Daraus würde folgen: Mehr als 155,30 Euro Gebühren können abmahnende Anwälte nicht mehr verlangen. Doch der für den 6. Februar im Kabinett geplante Kabinettsbeschluss wurde verschoben, weil Staatsminister Neumann intervenierte.

Neumann warnt, die generelle Streitwertdeckelung dürfe nicht dazu führen, dass Rechtsinhaber, deren Rechte in "erheblichem Maße" verletzt werden, faktisch nicht mehr abmahnen können, weil sie auf einem Großteil Kosten hängen bleiben, die bei der Rechtsverfolgung entstehen. "Hier bedarf es der Abstimmung einer Formulierungsdifferenzierung", so sein Pressereferent.

Beim Feilen um die Formulierungen prallen zwei Interessen aufeinander. Verbände der Musik- und Filmindustrie fürchten, das Gesetz behindere seriöse und gerechtfertigte Abmahnungen. Verbraucherschützer warnen dagegen davor, eine wirksame Deckelung der Abmahnkosten mit Ausnahmen wieder auszuhebeln. Buschmann verteidigt den inzwischen erreichten Kompromiss. Das Gesetz schütze nur den "Ersttäter", nicht Wiederholungstäter. Außerdem biete der aktuelle Entwurf die Möglichkeit, höhere Kosten geltend zu machen, wenn dies "im Einzelfall" erforderlich ist.

Der Entwurf sieht vor, dass bei besonderer Schwere des Verstoßes auch ein höherer Streitwert angesetzt werden kann. Doch genau hier liegt das Problem. An der schwierigen Abgrenzung zwischen einfachen und schweren Fällen wird sich entscheiden, ob die Praxis der Massenabmahnungen tatsächlich ein Ende hat. Es kommt auf jedes Wort im Gesetz an, wenn Gerichte Abmahnungen für in der Höhe angemessen halten oder eben nicht.

Bär (CSU) fordert verständliches Urheberrecht

Die CSU-Netzpolitikern Dorothee Bär mahnt eine Einigung an. "Ich fände es natürlich schade, wenn das Gesetz, bei dem man ja eigentlich schon sehr weit war, nun doch scheitern sollte", so Bär am Donnerstag gegenüber iRights.info. Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sei durchaus fair gewesen. "Es handelt sich hier nicht um Schwerkriminelle, sondern um User, die zum ersten Mal von einem Rechteinhaber abgemahnt werden." Zugleich könne das Gesetz zur Deckelung der Abmahnkosten nur ein Teil eines Gesamtansatzes sein. "Wir müssen beispielsweise insgesamt ein Urheberrecht schaffen, das auch von den Usern akzeptiert wird." Die Nutzer müssten auch wissen, wann sie gegen ein solches Recht verstoßen. "Das darf nicht erst durch ein Anwaltsschreiben geschehen."

Kommt das Gesetz zu spät?

Während die Koalition intern an der Deckelung der Abmahnkosten gefeilt hat, scheint sich die eigentliche Problematik entschärft zu haben. Die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn verzeichnet einen deutlichen Rückgang der Abmahnungen gegen das illegale Filesharing. 2012 könnten rund 80 Prozent weniger Abmahnungen verschickt worden sein als noch 2010, so eine Prognose (siehe "Filesharing Abmahnwesen Deutschland 1. Halbjahr 2012" Seite 4). Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Die Abmahnpraxis könnte Nutzer vom Filesharing abhalten oder dazu animieren, sich über eine Verschlüsselung der Verfolgung zu entziehen. Nutzer könnten vermehrt legale und illegale Streaming-Plattformen nutzen, statt das Risiko des Filesharings einzugehen. Die steigende Zahl der Klagen durch betroffene Nutzer könnte die Praxis der Massenabmahnungen gebremst haben.


posix 17. Feb 2013

Retroshare ist ne tolle Sache klar, nur solange alle Teilnehmer vertrauenswürdig sind...

posix 17. Feb 2013

Nur das Verfahren mittels Cryptolinks/Containern ist nach wie vor als relativ sicher zu...

Shaddix 15. Feb 2013

Das deutsche Volk bildet/hat leider keine Lobby.

ThePatrick 15. Feb 2013

Klar kommt das Gesetz -- nichts wird scheitern, bei unserer Miss Germany, Miss Europe...

dreamtide11 15. Feb 2013

wie kommst du darauf? Alsi ich gäbe darauf keine Gewähr.

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