Schiedsstelle Gema lässt direkt Tausende Youtube-Videos sperren

Die Gema sagt, sie habe kein Interesse daran, dass weitere Youtube-Videos gesperrt werden. Doch bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden jetzt neue Verstöße bei Tausenden Videos gemeldet.

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Während die Gema betont, nicht für die Sperrtafeln bei Youtube verantwortlich zu sein, hat die Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt neue Verstöße bei Tausenden Videos geltend gemacht, die Youtube deshalb blockiert hat. Das hat Golem.de aus informierten Kreisen erfahren.

Ein Google-Sprecher erklärte: "Wir haben zahlreiche Videos in Deutschland geblockt, für welche die Gema Verstöße gegen die von ihr vertretenen Urheberrechte geltend gemacht hat."

Das Gema-Dialog-Team betonte dagegen: "Die Gema ist mit Ausnahme der in den Gerichtsverfahren involvierten Musikwerke nicht für die Sperrung von weiteren Videos mit sonstigen Musikwerken auf Youtube verantwortlich und hat auch keinerlei Interesse daran, dass weitere Videos gesperrt werden." Das Gegenteil sei der Fall: Die Gema wolle, dass Musikstücke aus ihrem Repertoire auf Youtube verfügbar sind; allerdings nur, wenn Mitglieder der Gema, wie Komponisten, Textdichter und Verleger, eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhielten. "Die Sperrtafeln werden seitens Youtube scheinbar mit Bezug auf uns eingeblendet, um den öffentlichen Druck während der Verhandlungen auf uns zu erhöhen. Wir sind weiterhin um eine Lösung bemüht", erklärte die Gema.

Die Gema hatte wegen der Einblendung der Es-tut-uns-leid-Sperrtafeln vor dem Landgericht München Unterlassungsklage gegen Youtube eingereicht. Seit rund vier Jahren streiten sich die Gema und Youtube um die Vergütung für Abrufe von Musikvideos bei dem Videoportal.

Über eine Klage der Verwertungsgesellschaft gegen Youtube am Beispiel von zwölf Musikstücken hatte das Landgericht Hamburg am 20. April 2012 geurteilt. Das Gericht sollte klären, inwiefern Youtube für die Inhalte verantwortlich ist, die Nutzer dort veröffentlichen. Google sei verpflichtet, so die Richter, geeignete Software anzuwenden, um zu verhindern, dass diese Videos wieder hochgeladen werden.


Josef g. 26. Feb 2013

Wer auch immer diesen Artikel geschrieben hat, er hat keine Ahnung was da läuft, oder...

Sarkastius 22. Feb 2013

Ich finde das die Wetterinfo unter die Rubrik Allgemeines Informationsgut gehört. Da der...

SJ 22. Feb 2013

Wieso nicht? Das ist ja verhandelbar. Wenn es dem Komponisten zu wenig ist, muss...

Chevarez 21. Feb 2013

Meinst du in dem Bundestag, in dem sowas wie die GEZ-Pro-Kopf-Steuer durchgewunken wird...

Chevarez 21. Feb 2013

In diesem Fall würde die GEMA ja dann sagen, dass sie nicht für die Sperrungen...

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