Samsung Galaxy Tab 10.1N Apple scheitert mit Verkaufsverbot

Apple ist mit dem Versuch gescheitert, Samsung per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Android-Tablets Galaxy Tab 10.1N in Deutschland zu verbieten. Das zuständige Gericht hat entschieden, dass sich das Galaxy Tab 10.1N ausreichend vom iPad unterscheidet.

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Im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung muss Apple eine Niederlage einstecken. Apple wollte ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N auf dem deutschen Markt erwirken. Das Landgericht Düsseldorf entschied nun aber nicht im Sinne Apples, sondern stimmte der Auffassung von Samsung zu (Az.: 14c O 292/11). Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N also weiterhin in Deutschland anbieten. Nach Auffassung des Gerichts unterscheidet sich Samsungs Android-Tablet ausreichend von Apples iPad und das Gericht konnte auch keine Verletzung des Wettbewerbsrechts erkennen. Bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1 N handle es sich um gleichwertige Konkurrenzprodukte, erklärte das Gericht.

In einer Stellungnahme von Samsung zeigte sich der Konzern erfreut über den Urteilsspruch. Nach Ansicht von Samsung sei damit erwiesen, dass Apples Recht auf geistiges Eigentum mit dem Galaxy Tab 10.1N nicht verletzt werde.

Der jetzt verkündeten Entscheidung war eine Verhandlung vor Gericht Ende Dezember 2011 vorausgegangen. Samsung hatte das Galaxy Tab 10.1N als modifizierte Variante des Galaxy Tab 10.1 auf den deutschen Markt gebracht, weil Apple gegen das Galaxy Tab 10.1 ein weiterhin bestehendes Verkaufsverbot für Deutschland erwirkt hatte.

Nach Apples Auffassung verletzt das Galaxy Tab 10.1N das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001, das im Besitz von Apple ist. Allerdings hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Dezember 2011 entschieden, dass nicht einmal das Galaxy Tab 10.1 gegen Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster verstößt. Das originale Galaxy Tab 10.1 darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen weiterhin nicht in Deutschland verkauft werden.

Das Gericht entschied, dass eine Herkunftstäuschung schon deshalb ausscheide, weil potenzielle Käufer ohne weiteres zwischen den bekannten Unternehmen unterscheiden könnten, zumal die Markenbezeichnungen deutlich auf den Produkten aufgebracht seien. Außerdem könne von einem nahezu identischen Aussehen der Tablets bei dem abgeänderten Galaxy Tab 10.1 N nicht mehr die Rede sein. Es sei zwar in seiner Gestaltung an die iPad-Geräte angelehnt, weise zugleich aber deutliche Unterschiede auf. Es sei nicht davon auszugehen, dass es zu einer Prestigeübertragung von den iPad-Geräten auf das Samsung Galaxy Tab 10.1 N komme.

Das Galaxy Tab 10.1N ist 8,6 mm dünn, hat aber einen neuen Rahmen erhalten, der deutlich wulstiger aussieht als der des Galaxy Tab 10.1. Das 10,1-Zoll-Tablet ist an den schmalen Seiten breiter und auch die Lautsprecheröffnungen sind nun von vorne deutlich auszumachen.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf Ende Dezember 2011 sah die Richterin Johanna Brückner-Hofmann keinen Grund für ein Verkaufsverbot für das überarbeitete Galaxy Tab 10.1N. Nach der Auffassung der Richterin hat Samsung das Galaxy Tab 10.1N so überarbeitet, dass es nicht gegen die Geschmacksmusterrechte von Apple verstößt.

Der Urteilsspruch bezieht sich nur auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Hauptsacheverfahren beginnt erst später. Der Verhandlungstermin ist auf den 25. September 2012 angesetzt.


neocron 10. Feb 2012

die arbeiter :)

neocron 10. Feb 2012

aha, woran genau macht man das fest? ausser evtl am eigenen neid!? aha...

rabatz 09. Feb 2012

Genau nur weil Samsung jetzt gewonnen hat zeigt noch lange nicht, dass die Richter(innen...

Sosel 09. Feb 2012

... da gibt es doch eh schon längst neue modelle, die dann vermutlich allesamt oval sein...

Sukram71 09. Feb 2012

Warum hat Samsung in der Tablet-Werbung immer so ein extrem hässliches Hintergrundbild...

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