Richter Alsup Kein Copyright auf Oracles 37 Java-APIs

Richter William Alsup hat im Streit zwischen Oracle und Google entschieden, dass die 37 von Oracle angeführten Java-APIs, deren Copyright Google verletzt haben soll, nicht urheberrechtlich schützbar sind.

Anzeige

Oracle hat im Rechtsstreit mit Google um 37 Java-APIs vor dem District Court von Nordkalifornien verloren. Oracle hatte Google unter anderem wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, da Google nach Ansicht von Oracle durch die Nutzung der Java-APIs in seinem mobilen Betriebssystem Android gegen Oracles Urheberrechte verstößt. Google hatte dies zurückgewiesen und angeführt, die APIs seien nicht urheberrechtlich schützbar, so dass sie jeder verwenden könne. Der zuständige Richter William Alsup gab in diesem Punkt nun Google recht und entschied, dass die 37 von Oracle angeführten APIs nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Alsup räumt in seinem Urteil ein, dass der allgemeine Namensraum der APIs durchaus kreative Elemente enthält, zugleich aber eine präzise Kommandostruktur habe. Und diese Kommandostruktur falle unter Abschnitt 102(b) des Copyright Act und sei daher nicht urheberrechtlich schützbar. Es sei notwendig, diese Struktur zu kopieren, um Interoperabilität sicherzustellen.

Der Richter machte deutlich, dass Oracle nicht die Eigentümerschaft an jeder Implementierung einer Funktion oder Spezifikation besitzt, ganz gleich, wie kreativ die urheberrechtlich geschützte Implementierung oder Spezifikation ist. Geschützt sei lediglich die eine konkrete Implementierung. Es stehe jedem anderen frei, eine eigene Implementierung umzusetzen, solange sich der Code der Implementierung vom Original unterscheide. Das gelte für alle Java-APIs. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Header-Dateien identische Zeilen enthalten, denn das sei notwendig, um eine Java-Methode zu deklarieren, die die gleiche Funktion abbilde.

Dabei spielt es nach Ansicht von Richter Allsup keine Rolle, dass es möglich gewesen wäre, die gleiche Funktion in Android umzusetzen, ohne die komplette Kommandostruktur von Java zu kopieren.

Oracle kündigte Berufung an

Allerdings macht der Richter in seinem Urteil deutlich, dass seine Entscheidung nur für die 37 von Oracle in diesem Verfahren angeführten APIs gilt. Es sei keineswegs so, dass die Struktur, Reihenfolge und Organisation aller Computerprogramme gestohlen werden dürften.

Oracle hat in einer ersten Stellungnahme bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Richter habe bei seiner Entscheidung für Interoperabilität nicht beachtet, dass Googles Umsetzung der APIs die Interoperabilität zwischen Android und Java eliminiert habe. Google habe das Versprechen "write once, run anywhere" gebrochen. Sollte die Entscheidung Bestand haben, werde es deutlich schwieriger, Innovationen und Erfindungen in den USA zu schützen.

Google hingegen hat die Entscheidung begrüßt und spricht in einer Stellungnahme von einem guten Tag für Zusammenarbeit und Innovation.


lisgoem8 02. Jun 2012

Ja endlich mal ein Richter der wirklich was von der Materie zu verstehen scheint. Und so...

rangnar 01. Jun 2012

Da bemühe ich mich, auf das Bild-Niveau der großen Masse herab zu steigen. Und dann...

rangnar 01. Jun 2012

Echt! Wer bezeichnet sich hier als Experte? Ich fürchte, die Experten-Selbstbezichtigung...

staeff 01. Jun 2012

das mit Android sdk write once, run anywhere nicht funktioniert ist schon sehr schade...

Kommentieren


Running-gag Kommentare / 01. Jun 2012

Oracle scheitert gegen Google, Richter rettet uns alle



Anzeige
  1. Software-Entwickler dotNET/C# (m/w)
    LS telcom AG, Lichtenau
  2. Web-Entwickler Java/C# (m/w)
    comspace GmbH & Co. KG, Bielefeld
  3. Online-Mediendesigner / Mediengestalter (m/w) Online / Digital
    Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG, Rostock
  4. PHP-Entwickler/-in
    Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Kinect für Windows

    Xbox-One-Sensor kommt 2014 auch für PC

  2. Chrome 28 Beta

    Blink sorgt für kürzere Ladezeiten

  3. Scanadu Scout

    Tricorder für 150 US-Dollar

  4. Steifes Kabel

    iPhone am Schwanenhals

  5. Need for Speed Rivals

    Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern

  6. Digitimes

    Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen

  7. Doc Patch

    Das Grundgesetz wird Open Data

  8. Bibliotheca Augusta

    Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz

  9. 802.11ac

    Erster Chipsatz für WLAN mit 1,7 GBit/s

  10. Windenergie

    Google kauft Hersteller von Windkraftwerken



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Engine: Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen
Engine
Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

Hobbyentwickler und kleine Studios können mit der Unity-Engine ab sofort kostenlos für Android und iOS produzieren. Etwas später sollen auch die Werkzeuge für Windows 8, Blackberry und weitere mobile Plattformen verfügbar sein.

  1. Eve VR ausprobiert Freie Sicht im Cockpit von Eve Online
  2. Test Ubuntu 13.04 Raring Ringtail geht's langsam an
  3. Unity Hat Adobe das Interesse an Flash verloren?

Seattle Campus: Amazon baut sich einen Wald in riesigen Glaskugeln
Seattle Campus
Amazon baut sich einen Wald in riesigen Glaskugeln

Nach einem Entwurf des Architekturbüros NBBJ will Amazon eine extravagante neue Konzernzentrale bestehend aus drei riesigen Gewächshauskugeln und Bürohochhäusern errichten.

  1. Amazon Coins Amazon bringt virtuelle Währung auf Kindle Fire
  2. Cloud Drive Photos Amazon schickt Fotos auf dem iPhone in die Cloud
  3. Quartalsbericht Amazon gibt 3,2 Milliarden Dollar für Lager und Filme aus

Telekom: Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet
Telekom
Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet

Eine Petition auf der Plattform des Bundestages will die DSL-Drosselungspläne der Telekom durch ein Gesetz stoppen. Sie fordert die Gleichbehandlung von Datenpaketen unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft.

  1. Drosselung Piratenchef fordert Verstaatlichung der Netze der Telekom
  2. Vectoring der Telekom Bundesnetzagentur genehmigt VDSL mit 100 MBit/s
  3. Kündigungsgrund Wenn der Telefon-DSL-Anschluss nicht voll funktioniert

Zum Artikel