Rechtsanwalt Neues Gesetz wird Abmahnwahn gegen Filesharer beenden

Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders.

Anzeige

Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 6. Februar 2013 ins Parlament einbringt, wird das Geschäft mit Abmahnungen gegen illegales Filesharing zerstören. Diese Einschätzung vertritt Rechtsanwalt Christian Solmecke, dem der Entwurf des Bundesjustizministeriums vorliegt.

Solmecke: "Nach meiner Einschätzung wird" der Entwurf "bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet zu einer Deckelung der Abmahngebühren führen". Das Anti-Abzock-Gesetz sieht vor, dass der Streitwert in Urheberrechtssachen in der Regel bei 1.000 Euro liegen soll. Bei dem Streitwert sind nur Abmahngebühren in Höhe von maximal 155,30 Euro möglich.

Zwar würden sich Abmahnanwälte und die Musikindustrie dadurch zunächst nicht abschrecken lassen und weiter hohe Abmahngebühren fordern. Doch die Gerichte würden dem künftig nicht mehr einfach folgen können, meint Solmecke. "Sie würden ansonsten die Intentionen des Gesetzgebers missachten. Dem Gesetzgeber geht es hier eindeutig darum, die überzogenen Abmahnungen gerade im Bereich des Filesharings einzudämmen." Bisher ist es in der Rechtsprechung üblich, dass häufig Abmahnkosten in Höhe von 2.500 Euro zugelassen werden. Abmahnkanzleien müssten feststellen, "dass sich das Abmahnen als Massengeschäft nicht mehr lohnt".

Der Musikindustrie sei es auch nicht einfach möglich, auf Schadensersatzforderungen auszuweichen. Denn schadensersatzpflichtig ist nur, wer selbst Musik- oder Filmdateien illegal getauscht hat. Solange die Musikkonzerne aber nur den Anschlussinhaber kennen und nicht wissen, wer im Haushalt die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, könnten sie auch keinen Schadensersatz durchsetzen, erklärte der Anwalt.

Es bleibt das Problem der angeblichen "gewerblichen Nutzung"

Die Verbraucherzentralen kritisieren dagegen "unklare Begrifflichkeiten" in dem Gesetz, die den "Verbraucherschutz weiterhin aushöhlen" würden. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im "gewerblichen Ausmaß" verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen. "Diese Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", forderte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Erst dann könne die notwendige Kostendeckelung bei Abmahnungen wirklich greifen, die sich der Verband bei 100 Euro statt der jetzt vorgesehenen 155 Euro gewünscht hätte.

Markus Beckedahl, Vorstand der Digitalen Gesellschaft, erklärte: "Die Pläne sind - soweit jetzt bekannt geworden - nicht ausreichend. Solange weiter angenommen werden kann, dass jegliches Filesharing von urheberrechtlich geschützten Inhalten in gewerblichem Maße betrieben wird, werden die Abmahnanwälte weiterhin Kasse machen. Für die Nutzer ist dieser Teil des Vorhabens daher kaum eine Entlastung."

Nachtrag vom 6. Februar 2013, 13:10 Uhr

Die für heute vorgesehene Verabschiedung des neuen Gesetzes wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums iRights.info. Es gebe weiterhin Abstimmungsbedarf zwischen den Ministerien.

Nachtrag vom 6. Februar 2013, 13:19 Uhr

Rechtsanwalt Jens Ferner sagte Golem.de: "Eine Bewertung des Gesetzentwurfs im Vorhinein fällt schwer. Tatsächlich erscheinen Abmahnungen von Verbrauchern nach dem bisherigen Modell für die abmahnenden Rechtsanwälte mit Blick auf diesen Entwurf unattraktiv - aber dies mag auch ein Anreiz sein, in Zukunft umso schneller und zahlreicher zu klagen. Da der fliegende Gerichtsstand im Urheberrecht - anders als im Wettbewerbsrecht - nicht abgeschafft werden soll und die Frage des Schadensersatzes gerade nicht berührt wird, wäre dies durchaus eine Alternative, zumal der Streitwert ausdrücklich nicht hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs begrenzt ist: Mit hohen Schadensersatzforderungen kann also weiterhin eine hohe Gebühr erzielt werden. Insoweit bleibt das Fazit: Abwarten, was in der Praxis daraus wird."


MarcoW75 12. Mär 2013

Genau diese Praxis ist aber das beste Beispiel dafür,daß es nicht um Bestrafung für die...

Neuro-Chef 13. Feb 2013

Nicht brauchbar, da du nicht mehr mehrere Karten kombinieren kannst. Ich hatte mir im...

sabrehawk 08. Feb 2013

Abmahnkanzleien machen das in Massenproduktion, paar Studies für billig Geld sitzen im...

theonlyone 07. Feb 2013

Müll ist absolut gefährlich. Du bist rechtlich verpflichtet auf eine Abmahnung zu...

ThadMiller 07. Feb 2013

Vielleicht meint er, dass er seiner dreizehnjährigen Nichte, weil die sich den neuen Song...

Kommentieren




Anzeige
  1. Senior Developer (m/w) TYPO3
    TUI.com GmbH, Berlin
  2. Software-Entwickler/in (.NET)
    neveling.net GmbH, Hamburg
  3. Fachinformatiker Multimedia (m/w)
    CT Creative Technology GmbH & Co. KG, Nürtingen
  4. Webentwickler (m/w)
    Global Group Dialog Solutions AG, Idstein

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Electronic Arts: Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"
Electronic Arts
Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

  1. Kein Fifa EA entwickelt nicht mehr für die Wii U
  2. Nintendo Smartphone-Apps für die Wii U
  3. Nintendo Großes Update für die Wii U verfügbar

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Flying Wild Hog: Der Shadow Warrior kämpft wieder
Flying Wild Hog
Der Shadow Warrior kämpft wieder

Das Original stammt von 3D Realms und aus dem Jahr 1997, nun kündigt das Entwicklerstudio Flying Wild Hog eine Neuinterpretation an, die für Windows-PC und später für Next-Generation-Konsolen erscheinen soll.

  1. Homosexualität in Spielen Bug oder Feature?
  2. Strategiespiel HTML5-Version von Freeciv veröffentlicht
  3. Shadow of the Eternals 1,5 Millionen US-Dollar für vier Stunden langen Auftakt

Zum Artikel