Ist Mega überhaupt legal?

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Rechtsanwalt Christian Solmecke hält es dagegen aus rechtlicher Sicht für durchaus zweifelhaft, ob Mega überhaupt legal sei. "Entscheidend ist, wie der Nutzer sich verhält, das heißt, wie vielen Personen er welche Inhalte zugänglich macht. Das bloße Hochladen einer urheberrechtlich geschützten Datei ohne Freigabe an Dritte stellt jedoch noch keine Urheberrechtsverletzung dar. Erlaubt ist auch, den Link und den Verschlüsselungscode an Freunde oder Familienangehörige weiterzugeben, damit diese sich die Datei herunterladen können. Klar verboten ist es aber, Link und Verschlüsselungscode im Internet zu veröffentlichen." In diesem Fall liege ein Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes vor. Daher gelte auch bei verschlüsselten Inhalten: Wer eine urheberrechtlich geschützte Datei der Öffentlichkeit zugänglich mache, handele illegal.

Natürlich könne auch der Betreiber des Dienstes selbst in die Haftung genommen werden, wenn urheberrechtsverletzende Dateien nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers nicht gelöscht würden. Dafür hat Kim Dotcom ein Onlineformular zur Verfügung gestellt, mit dem man Urheberrechtsverstöße unbürokratisch melden kann.

Solmecke hält Mega dennoch keinesfalls für juristisch unangreifbar: "Mega ist keine legale Version von Megaupload. Aufgrund der Datenverschlüsselung dürfte es zwar schwieriger werden, Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren, legal ist die Plattform deshalb aber noch lange nicht."

Die US-Filmbranchenorganisation Motion Picture Association of America (MPAA) überprüft Mega derzeit noch. Sprecher Howard Gantman sagte dem Wall Street Journal, dass Dotcom bereits früher "gestohlene, rechtswidrige Inhalte " zum Schaden der Kunden auf den Markt gebracht habe. Deswegen bleibe die MPAA auch bei Mega skeptisch.

"Die Verschlüsselung spielt in den Bereichen, in denen wir uns bewegen, wahrscheinlich gar keine Rolle", sagte eine GVU-Sprecherin Golem.de. Erst wenn die Links auf irgendwelchen Portalen veröffentlicht würden, könne illegales Filesharing stattfinden. Dies könne aber nur dann der Fall sein, wenn die Verschlüsslung auch öffentlich mitgeteilt werde. Mega sei für die GVU nur dann relevant, wenn die Plattform für Urheberrechtsverletzungen im großen Umfang genutzt werde.

 Rechtsanwalt: Filmindustrie wird es mit Mega schwer haben

Trockenobst 28. Jan 2013

Snip vom Solmeke: Daher gelte auch bei verschlüsselten Inhalten: Wer eine...

GodsBoss 26. Jan 2013

Falsch, ich halte mich schlicht an die Fakten. Die besagen, dass Filesharing positiv mit...

Gerd_Taddicken 26. Jan 2013

Hallo Leute! Als einfacher PC-Nutzer wird meiner Meinung nach das System MEGA den...

posix 24. Jan 2013

Nun die extreme Werbung im Filmpalast am ZKM in Karlsruhe kann ich definitiv bestätigen...

NeverDefeated 23. Jan 2013

Wie ist der Fall eigentlich weitergegangen? Ich habe ja vor einem Jahr schon dazu...

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ComputerBase / 21. Jan 2013

Ist Mega legal?



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