Rechtsanwalt DJ-Gema ist "höchst intransparent und kaum überprüfbar"

Der Anwalt Christian Solmecke hält die geplanten Gema-Abgaben, die DJs bezahlen sollen, für kaum praktikabel. Dass das Kopieren einer Musikdatei aber eine Vervielfältigung darstelle, wie dies auch die Gema beurteilt, bestätigt der Jurist.

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Ab dem 1. April 2013 sollen erstmals DJs selbst Gema-Gebühren für jedes digitale Musikstück bezahlen, das sie zur Aufführung vorrätig halten. Dabei geht die Gema von der Zahl der Stücke und auch der einzelnen Kopiervorgänge aus. Golem.de hat deshalb den Rechtsanwalt Christian Solmecke gefragt, ob im musikrechtlichen Sinne eine Vervielfältigung vorliegt, wenn beispielsweise eine MP3-Datei von einer externen Festplatte auf ein Notebook kopiert wird. Der Anwalt erklärt:

"Auch bei einer privaten Kopie auf dem eigenen Rechner liegt eine Vervielfältigung vor, denn notwendig ist dafür immer eine körperliche Festlegung des Werks. Darunter fällt zum Beispiel auch das Speichern auf die Festplatte. Ein DJ, der also ein Backup seiner Musikdateien erstellt oder Dateien auf das Abspielsystem einer Diskothek kopiert, begeht in jedem dieser Fälle eine Vervielfältigungshandlung. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um Datenträger derselben Person handelt. Insofern wäre die Abgabe an die Gema nach dem Vergütungssatz (0,13 €) pro Vervielfältigungsstück aus dem Gema-Repertoire auch einschlägig."

Eine rechtliche Handhabe für die Vervielfältigung hat die Gema also offenbar. Wie die dafür vorgesehenen Abgaben aber nach dem Willen der Verwertungsgesellschaft bestimmt werden sollen, das hält Solmecke für nicht praxisgerecht:

"Ein solches Abgabensystem ist jedoch höchst intransparent und kaum überprüfbar. Ein DJ verwendet sicher nie sämtliche Werke aus seiner Musik-Datenbank. Kopiert er dennoch einmal sämtliche Werke auf ein weiteres Gerät, so wäre er gehalten (auch bei Tausenden verschiedenen Werken - was üblich ist) dies dem Verwendungszweck nach (privat oder zu Aufführungszwecken) exakt aufzuschlüsseln. Dies ist einerseits zeitlich nicht umsetzbar. Wenn zum Beispiel ein DJ pro Woche mehrere Auftritte und Kopiervorgänge hat, müsste er endlose Listen führen. Andererseits ist wohl real betrachtet für keinen DJ abzusehen, welche Werke bei einem Auftritt tatsächlich verwendet werden, besonders bei Musikwünschen in Diskotheken. Zudem ist die Nachweisbarkeit der Vervielfältigungen praktisch kaum umzusetzen."

Auch die Gema selbst macht noch keine konkreten Angaben dazu, wie dieses System überwacht werden soll. Auf Facebook schreibt die Verwertungsgesellschaft nur, man werde "auch für diesen Nutzungsbereich ein Szenario entwickeln, um Urheberrechtsverletzungen festzustellen." DJs können bisher nur hoffen, dass dieses Szenario in den vier Wochen bis zum Inkrafttreten der Regelung noch bekanntgemacht wird.


Lapje 14. Mär 2013

kann gelöscht werden...

Buggie 05. Mär 2013

Aber Gesetze kann man ändern... Ist doch einfach ne unverschämtheit, dass...

Buggie 05. Mär 2013

Ich muss zugeben das ich da nicht so viel ahnung hab :)) wie läuft das... Wenn ein neuer...

posix 05. Mär 2013

Sollen sie ruhig nutz ohnehin ein HIPS in Verbindung mit MACs. Wird äusserst strikt...

wasabi 05. Mär 2013

Das stimmt nicht. Man zahlt fürs vervielfältigen, für das erstellen einer Kopie. Wenn...

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