Rapidshare Gericht macht One-Click-Hoster haftbar, aber ...

Rapidshare ist laut einem Urteil als Sharehoster für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform haftbar. Aber nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig.

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Rapidshare bleibt es untersagt, Musik aus dem Repertoire der Gema zur Verfügung zu stellen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht geurteilt (Az. 5 U 87/09) und damit eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 zu dem One-Click-Hoster bestätigt. Rapidshare ist demnach für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform als Störer haftbar.

Doch nicht das Ermöglichen des Hochladens von urheberrechtlich geschützten Werken sei rechtswidrig, sondern das "Öffentlich-zugänglich-machen" der Rapidshare-Links. "Rechtsverletzende Downloadlinks" müssten von Rapidshare gelöscht und in Linkressourcen im Internet müsse das Unternehmen gezielt nach weiteren Links suchen. Gegen das Urteil ist Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Verwertungsgesellschaft Gema sprach von einem wegweisenden Urteil. "Das Urteil bestätigt, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Die von Rapidshare bislang getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten. Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen." Rapidshare sei mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Sharehoster, rechnete die Gema vor.

Laut Rapidshare sei das Urteil kein Grund für Jubelmeldungen der Gema. Denn das Gericht sei von seiner bisherigen Haltung abgewichen, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei. Auch habe das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann öffentlich zugänglich werden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht würden. Die Verpflichtung von Rapidshare liege nur darin, "Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet werden, nämlich auf den einschlägigen Linkseiten. Genau das tut Rapidshare bereits seit Jahren", so der Schweizer Betreiber.


neocron 20. Mär 2012

Richtig, gelegentlich geht soetwas schief, nur wo da bereits existenzen zerstoert...

hosh 19. Mär 2012

Is great, I hope it lasts much March Madness Brackets

hosh 19. Mär 2012

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Local_Horst 19. Mär 2012

In dem Post, zu dem ich Stellung nahm, ging es darum, wie Warez-Sites illegale Links...

Everesto 19. Mär 2012

Ohne die Gema schönreden zu wollen (das ist ein korrupter, intransparenter Abzocker...

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