Rapidshare gegen Atari Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen geht weiter

Rapidshare ist enttäuscht, vom Bundesgerichtshof nicht recht bekommen zu haben. Das Verfahren um Urheberrechtsverletzungen zwischen Atari und dem Sharehoster geht nach fünf Jahren weiter.

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Rapidshare kann für Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform mitverantwortlich gemacht werden, wenn das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Abend des 12. Juli 2012 entschieden. Der Rechtsstreit zwischen dem Filehoster Rapidshare und dem Spielehersteller Atari wurde wieder zurück an die Vorinstanz, ein Berufungsgericht in Düsseldorf, verwiesen.

Ein Gerichtssprecher sagte Golem.de: "Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für die Revision wird auf 200.000 Euro festgesetzt."

Daniel Raimer, Anwalt und Sprecher von Rapidshare, erklärte: "Es ist schwierig, eine genaue Bewertung zu treffen, bevor wir die schriftliche Urteilsbegründung geprüft haben. Wir sind zwar ein wenig enttäuscht, dass der Bundesgerichtshof uns in diesem Verfahren nicht Recht zugesprochen hat, sind uns aber sicher, dass wir uns in einer guten Ausgangslage für das Verfahren in Düsseldorf befinden. Die Zurückweisung an das Oberlandesgericht gibt uns nochmals die Möglichkeit, zusätzliche Befunde zu sammeln, die Rapidshares Bemühungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstreichen werden. Gleichzeitig werden wir beweisen können, dass einige der in dem Verfahren angesprochenen Filtermethoden nicht zumutbar sind."

Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli hätte sich gewünscht, dass das Verfahren nach fünf Jahren zum Abschluss gekommen wäre. In dem kommenden Verfahren in Düsseldorf wolle das Unternehmen "nochmals unter Beweis" stellen, dass Rapidshare bei Urheberrechtsverletzungen "alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt."


Charles Marlow 13. Jul 2012

Nicht berühmt die Rhetorik.

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