Paypal Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

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Die Staatsanwaltschaft hat auf beschlagnahmten Servern von Kino.to Daten von Premiumkunden der Seite gefunden, die über Paypal bezahlt haben, um Filme werbefrei zu gucken, meldet der Focus. Auf Basis dieser Daten will die Generalstaatsanwaltschaft Dresden laut Focus nun Strafverfahren gegen Nutzer von Kino.to einleiten.

Dabei berufen sich Strafverfolger und GVU, die an den Ermittlungen beteiligt war, auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig, nach der das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichzusetzen ist. Der Richter Mathias Winderlich wies in seinem Urteil darauf hin, dass sich jeder Nutzer von illegalen Streamingportalen bewusst sein müsse, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.

Umstrittene Auslegung des Urheberrechts

Allerdings ist die Ansicht von Winderlich durchaus umstritten: Laut Rechtsanwalt Udo Vetter "ist nämlich noch keineswegs ausgemacht, dass sich auch die Nutzer von Kino.to strafbar gemacht haben. Es ist nach wie vor höchst umstritten, ob es sich beim Anschauen eines Streams, etwa eines aktuellen Kinofilms, im Internet überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handeln kann. Das Urheberrechtsgesetz verlangt nämlich eine Vervielfältigung des ursprünglichen Films."

So argumentiert auch Rechtsanwalt Christian Solmecke. Nach dessen Auffassung haben die Nutzer von Kino.to keine Straftat begangen, "da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist". Das gelte für den Fall, dass keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Die Filmindustrie vertritt die gegenteilige Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist.

Über die indirekte Ankündigung der Generalstaatsanwaltschaft, Strafverfahren gegen die Nutzer von Kino.to einleiten zu wollen, zeigen sich Solmecke und Vetter verwundert: "Der Schaden, den die Konsumenten hier angerichtet haben, ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen. So werden etwa Tauschbörsennutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3.000 Werke angeboten haben. Kino.to-Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut", so Solmecke. Selbst wenn es zu Anklagen kommen sollte, müssten die Nutzer von Kino.to, anders als die Betreiber des Dienstes, "keinesfalls mit Haftstrafen, sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen".

Drohen Hausdurchsuchungen in großer Zahl?

Vetter hingegen weist auf zwei Möglichkeiten hin, wie die Strafverfolger gegen die mit den Zahlungsdaten identifizierten Nutzer vorgehen könnten: Zum einen sei denkbar, dass die Strafverfolger angesichts der unsicheren Rechtslage und unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit die Betroffenen "von der Kriminalpolizei zur Vernehmung vorladen, so wie das bei kleineren Delikten üblich ist". Für den Fall einer Vorladung rät Vetter, den Termin nicht selbst wahrzunehmen, sondern damit einen Anwalt zu beauftragen.

Zum anderen hält Vetter es für durchaus denkbar, dass die Staatsanwälte "in die Vollen" gehen und sich Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten besorgen. Er argumentiert, die "absehbaren Beweisprobleme" erhöhten das Interesse der Strafverfolger daran, "auf die Hardware der Beschuldigten zuzugreifen", um so Datenspuren zu finden, "die Aufschluss darüber geben, ob und was für Filme geguckt wurden". Sollte es dazu kommen, rät Vetter Betroffenen zu schweigen.

Darüber hinaus weist Vetter darauf hin, dass sich Betroffene bei "solchen Hausdurchsuchungen mit Ansage" darauf einstellen können. Und sollte es wirklich zu Durchsuchungen in großer Zahl kommen, prognostiziert Vetter: "Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster."

Abschreckende Wirkung

Es ist aber durchaus denkbar, dass es primär um eine abschreckende Wirkung geht. So heißt es in dem Focus-Artikel, der Kino.to-Nachfolger Kinox.to nutze ein "ähnliches Bezahlsystem" und GVU-Chef Matthias Leonardy drohte indirekt den Nutzern der Website: "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premiumaccounts."

Die GVU will laut Focus im Februar Strafantrag gegen die Betreiber von Kinox.to stellen. Laut GVU-Sprecherin Christine Ehlers sind zu Hintermännern und Struktur der Seite "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen". Demnach geht die GVU davon aus, dass Kinox.to von deutschsprachigen IT-Experten betrieben wird.


Thiesi 20. Jul 2012

Er meinte damit Streams, die von den Fernsehanstalten selbst bereitgestellt werden. Wenn...

Youssarian 20. Feb 2012

Sicher. Jemand, der es von seine Lebensbedingungen her absolut nicht nötig hat, der...

Trollfeeder 15. Feb 2012

Es geht hier um ein Strafverfahren, nicht um Vertrags- oder Mietrecht. Wenn der...

neocron 15. Feb 2012

lol ... mir ist es zu zeitaufwaendig jeden punkt jetzt nochmals zu erlaeutern, und deine...

Eurit 15. Feb 2012

wer dafür auch noch Geld an eine illegale Firma zahlt ist doppelt gestraft . was bring...

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