Persönlichkeitsrecht Max Mosley verklagt Google wegen Sexfotos

Der Ex-FIA-Chef Max Mosley will verhindern, dass Sexbilder von ihm weiter über Google auffindbar sind. Was er fordert, betrachtet Google als Vorzensur. Heute beginnt der Prozess.

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Mehr als vier Jahre ist es nun schon her, dass Max Mosley, der frühere Boss des Automobilverbands FIA, heimlich bei einer Sexparty mit mehreren Prostituierten gefilmt wurde. Bilder aus dem Video kursieren bis heute im Netz, finden lassen sie sich ganz einfach über Googles Bildersuche. Deshalb geht Mosley nun juristisch gegen den Konzern vor, unter anderem vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts, wo heute der Prozess beginnt.

Mosley hat bereits verschiedene Medien und Website-Betreiber in Deutschland abgemahnt, die Standbilder aus dem Video veröffentlichten. Nun will der ehemalige Präsident des Internationalen Automobilverbandes erzwingen, dass Google die Verbreitung der heimlich aufgenommenen Bilder von vornherein unterbindet. Auch in Frankreich zieht er dafür vor Gericht.

Die mittlerweile eingestellte Boulevardzeitung News of the World hatte Mosley bei der Party filmen lassen. Für diesen Eingriff in seine Privatsphäre musste das Blatt ihm umgerechnet rund 75.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Natürlich dürfte nun zunächst der Streisand-Effekt eintreten - so wie schon im Fall von Bettina Wulffs Klage gegen Googles Autovervollständigen-Funktion. Je mehr jemand verhindern will, dass etwas über ihn verbreitet wird, desto mehr Menschen macht er neugierig. Die Klage von Mosley wird also zunächst vermutlich dafür sorgen, dass noch mehr Menschen bei Google nach den Fotos suchen. "Aber es geht nicht mehr um mich, es geht ums Prinzip", hatte der 72-Jährige dem Spiegel gesagt. "Ich habe Zeit und Geld. Wenn man beides hat, ist man verpflichtet zu kämpfen, damit es anderen nicht genauso ergeht."

Google sagt, ein Filter wäre immer zu schwach oder zu stark

Seine Anwältin sagte der FAZ: "Niemand soll es hinnehmen müssen, dass im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Google und andere Suchmaschinen für immer wiederholt werden und auffindbar sind."

Google wehrt sich dagegen, die Verbreitung der Bilder schon vorab verhindern zu müssen. In einer Stellungnahme erklärte Google, der Kläger könne nicht verlangen, dass eine solche Vorzensur auferlegt werde. Derartig weitreichende Verbote seien technisch auch gar nicht machbar. Google sagt, ein entsprechender Filter würde entweder zu wenig blockieren und damit nutzlos - oder er würde zu viel blockieren, was letztlich eine Gefahr für die Informations- und Meinungsfreiheit bedeute.

Google entfernt Suchergebnisse, wenn es dazu verurteilt wird

Hinzu kommt, dass Google immer wieder betont, nicht dafür verantwortlich zu sein, was Dritte im Netz veröffentlichen. Die Google-Suche bilde nur die Informationen ab, die online kursieren. Suchergebnisse entferne Google nur dann aus seinem Index, wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt.

Das Unternehmen bezweifelt zudem die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts - schließlich ist Mosley Brite, und der Konzern hat seinen Hauptsitz in den USA.

Das Hamburger Gericht muss nun vor allem untersuchen, wie umfangreich die Prüfpflichten sind, die dem Konzern zugemutet werden können. Eine Entscheidung in dem Zivilprozess wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Mosley wird aller Voraussicht nach nicht persönlich vor Gericht erscheinen.


renegade334 29. Sep 2012

Also innerhalb von einer Viertelstunde schaffe ich es nicht, welche Teile zu finden, wo...

SchwarzKater 29. Sep 2012

Richtig, das einzige was der Herr da provoziert ist der Streisand-Effekt.

Anonymer Nutzer 29. Sep 2012

Er spricht wahrscheinlich von der automatischen Vervollständigung, die auch bei...

Smiled 28. Sep 2012

Was kann Google dafür, dass irgendwelche unseriöse Websites Nacktbilder hochladen...

Blacee 28. Sep 2012

In diesem Fall; Ja.

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