Persönlichkeitsrecht Heimliche PC-Durchsuchung durch Arbeitgeber rechtswidrig

Ein wichtiges Urteil legt fest, dass Dienstcomputer den Arbeitgeber nicht zu heimlichen Durchsuchungen berechtigen. Ein BND-Mitarbeiter hatte geklagt und bekam vom Landgericht Berlin 3.000 Euro zugesprochen.

Anzeige

Ein Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes Bundesnachrichtendienst (BND) muss sich nicht gefallen lassen, dass sein Dienstrechner heimlich durchsucht wurde. Wie die Berliner Zeitung berichtet, wurde dazu jetzt ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin veröffentlicht, nachdem die rechts- und grundgesetzwidrige PC-Durchsuchung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in schwerwiegender Weise verletzt hatte.

Der Geheimdienst muss dem Mitarbeiter nun 3.000 Euro Strafe zahlen.

Im Februar 2008 durchsuchte das BND-Referat für IT-Sicherheit auf Anweisung der Behördenleitung den Computer von Michael S., der damals Referatsleiter für Terrorismusabwehr und Organisierte Kriminalität war. Die Aktion wurde geheimdiensttypisch als IT-Routinekontrolle getarnt.

Bereits 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die heimliche Durchsuchung ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgt sei (Az: 2 A 11.08).

Daraufhin klagte S. beim Berliner Landgericht, um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durchzusetzen. Die Richter stimmten dem zu. Die PC-Durchsuchung war eine schuldhafte und grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des BND, die gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen habe, heißt es im Urteil. Das Vorgehen des Geheimdienstes "zeitigt ein grundlegendes Fehlverständnis des BND zu den zum Zwecke der Eigensicherung gemäß BND-Gesetz zulässigen Maßnahmen", so die Richter.

Das Aktenzeichen der Entscheidung des Berliner Landgericht liegt bislang noch nicht vor.


anwelti 10. Dez 2012

Gibst du mal bitte die Quellen an für deine Behauptungen das AN-PC von AG OHNE deren...

frischmilchpups 09. Dez 2012

Das es Unternehmern möglich ist einen Stasistaat naczubilden, muss gestoppt werden.

aktenwaelzer 07. Dez 2012

Stimmt nicht.

aktenwaelzer 07. Dez 2012

Komisch. Das Recht gilt auch für BND-Mitarbeiter. Hahaha. +1 +1 +1 +1 ;)))) Hahaha.

Kommentieren




Anzeige
  1. Stellvertretender Teamleiter (m/w) IT-Helpdesk
    Rhenus AG & Co. KG, Holzwickede
  2. IT-Projektmitarbeiter (m/w) DB / Logistiksoftware
    transmed Transport GmbH, Regensburg
  3. EWM Junior Consultant (m/w)
    Fresenius Netcare GmbH, Bad Homburg (Reisebereitschaft)
  4. Netzwerkspezialist für 2nd-Level Software Support (m/w)
    REALTECH Services GmbH, Walldorf

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Electronic Arts

    Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

  2. Apple-Zulieferer

    Wieder drei Suizide bei Foxconn

  3. Cast AR

    Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille

  4. Ventus

    Mit der Netzgemeinde gegen den Klimawandel

  5. Offline-Karten-App für Android

    Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop

  6. Linux-Kernel

    P-States verringern Leistungsaufnahme auf Intel-CPUs

  7. Adobe

    Photoshop Express jetzt auch für Windows 8

  8. Browser

    Firefox blinkt nicht mehr

  9. Tallinn-Manual

    Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

  10. Clark Asay

    Defensive Patente mit freier Software nicht vereinbar?



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
SAP: "Nicht das Internet ist böse, sondern der USB-Stick"
SAP
"Nicht das Internet ist böse, sondern der USB-Stick"

Laut einem SAP Vice President für die Cloud-Sparte sind USB-Sticks mit Schadsoftware und selbstgestrickte IT die Hauptgefahren für die Sicherheit der Unternehmens-IT.

  1. Cloud Computing Opennebula 4.0 erlaubt VM-Snapshots
  2. Openstack IBM setzt bei Cloud-Computing auf Open Source
  3. Dell Ophelia Android-Cloud mit HDMI-Anschluss

Geplante Obsoleszenz: Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer von Technikprodukten ab
Geplante Obsoleszenz
Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer von Technikprodukten ab

Die Regierungsmehrheit hat im Umweltausschuss verhindert, dass das Verkleben von im Macbook Pro eingebauten Komponenten verboten wird. Diese Praxis erschwert laut einem Gutachten einen Austausch oder eine Reparatur.

  1. Geplante Obsoleszenz Gesetz soll Mindestnutzungsdauer für Elektronik erzwingen
  2. Zendock Dockingstation für Macbook Pro und Retina-Modelle
  3. Geplante Obsoleszenz Grünen-Gutachten kritisiert verklebtes Macbook Pro

Security: Gefährliche Lücke im Linux-Kernel
Security
Gefährliche Lücke im Linux-Kernel

Über eine Schwachstelle im Linux-Kernel kann sich ein lokaler Angreifer von einem eingeschränkten Konto Root-Rechte verschaffen. Die Schwachstelle besteht bereits seit mehreren Jahren. Die Lücke wurde klammheimlich geschlossen.

  1. Polizei Apple hat Warteliste für Umgehung der iPhone-Verschlüsselung
  2. Security D-Link patcht Sicherheitslücken in Routern und IP-Kameras
  3. Stonesoft Intel bietet 389 Millionen Euro für Firewall-Anbieter

Zum Artikel