Patentstreit Microsoft droht Xbox-360-Importverbot in den USA

Die Internationale Handelskommission berät nach einer Klage von Motorola über ein Einfuhrverbot für die Xbox 360 in die USA. Bereits in Deutschland hat Microsoft einen ähnlichen Rechtsstreit verloren - bislang allerdings ohne Folgen.

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David Shaw heißt der Richter, der auf Antrag von Motorola ein Verfahren gegen Microsoft an der Internationalen Handelskommission bearbeitet. Er hat eine Vorlage erstellt, laut der ein Einfuhrverbot in die USA für die Xbox 360 droht, weil Microsoft mit der Technologie der Konsole gegen Patente von Motorola verstoße, schreibt unter anderem Gamepolitics.com. Dabei geht es um Videocodecs und um den Datenaustausch zwischen der Konsole und Controllern.

Erst Anfang Mai 2012 war Motorola in einem ähnlichen Verfahren gegen Microsoft vor dem Landgericht Mannheim erfolgreich und erzielte ein Einfuhrverbot für Windows 7 und die Xbox 360. Allerdings bislang ohne Auswirkungen, denn zuvor hatte ein US-Gericht Motorola vorläufig untersagt, an einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft auch tatsächlich durchzusetzen. Außerdem hat Microsoft Berufung eingelegt. Motorola müsse seine Patente fair und diskriminierungsfrei lizenzieren - schließlich habe sich das Unternehmen in den Standardisierungsgremien dazu verpflichtet.

Auch in den USA gibt es kein unmittelbares Einfuhrverbot für die Xbox 360. Bis zur endgültigen Prüfung durch die Handelskommission muss Microsoft allerdings eine Liste vorlegen, wie viele der in Fernost produzierten Konsolen jährlich importiert werden, und sieben Prozent ihres Gesamtwertes beim Staat hinterlegen.

Einen Einspruch von Microsoft, dass ein Importverbot ja die Auswahl der US-Konsumenten einschränken würde, hat Richter Shaw abgelehnt: Mit der Playstation 3 und Nintendos Wii gebe es ja noch genug Auswahl. Falls die Internationale Handelskommission tatsächlich ein Importverbot für die Xbox 360 verhängt, kann übrigens nur ein Mann die Verfügung wieder aufheben: US-Präsident Barack Obama hat ein 60-tägiges Einspruchsrecht.


AssKickA 23. Mai 2012

Das wage ich zu bezweifeln, die Gerüchte sind stark am rumoren, dass bald der Nachfolger...

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