Patente Proteste gegen Veröffentlichung von Lizenzabkommen

Die im Gerichtsverfahren zwischen Apple und Samsung als Beweismittel eingereichten Lizenzverträge sollen veröffentlicht werden. Das hat Richterin Lucy Koh gegen die Proteste der Lizenznehmer, darunter Microsoft und IBM, entschieden.

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Sie sollten als Beweisstücke in dem Prozess zwischen Samsung und Apple herhalten: die Lizenzabkommen zwischen Samsung und IBM sowie zwischen Samsung und Microsoft. In den Verträgen geht es auch um Lizenzen, die Android betreffen. Sämtliche Beteiligten wehren sich gegen die Veröffentlichung. Sie wurden von Richterin Lucy Koh überstimmt.

Sollten die Dokumente an die Öffentlichkeit gelangen, wäre es das erste Mal, dass Details über die gegenseitigen Lizenzvereinbarungen bekannt werden, die Microsoft abgeschlossen hat. Denn normalerweise sind die Inhalte durch Geheimhaltungsverträge geschützt (NDAs, Non-Disclosure Agreements).

Richterin gibt Reuters recht

Beide hatten Einspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt. Auch Microsoft wehrt sich dagegen. Richterin Koh hat dem Antrag von Reuters stattgegeben: Der Nachrichtendienst darf die unredigierten Dokumente des Vertrags zwischen IBM und Samsung veröffentlichen. Denn bei allem Verständnis für die kommerziellen Interessen der Beteiligten, der erste Verfassungszusatz habe Vorrang, so die Richterin. Dieser garantiert unter anderem Meinungs- und Pressefreiheit. Ein Reuters-Reporter hat bereits Dokumente zum Lizenzabkommen zwischen Samsung und IBM erhalten.

Koh hatte beide Parteien schon im Vorfeld des Prozesses gewarnt, dass dieser so offen wie möglich sein werde. Sämtliche Prozessakten sollen zeitnah und unredigiert veröffentlicht werden. Koh führt das gesteigerte öffentliche Interesse an, das der Patentstreit ausgelöst hat. Die Prozessbeteiligten sollten sich genau überlegen, was sie vor Gericht preisgeben wollen.

Galaxy Nexus wird weiterverkauft

Am gestrigen ersten Prozesstag wurde mit der Auswahl der Geschworenen, der sogenannten Jury begonnen. Sie wird aus sieben Männern und drei Frauen bestehen.

Derweil hat das Bundesberufungsgericht nochmals die Aufhebung des Verkaufsverbots für das Galaxy Nexus bestätigt. Eine Anhörung ist für den 20. August 2012 geplant.


Gozilla 01. Aug 2012

Stimmt, das ist schräg: Gericht: Angeklagter, sie werden div. Vergehen beschuldigt. Die...

nille02 31. Jul 2012

Das hängt nur davon ab wie man "Linux" definiert. Android ist ein Linux! Aber eben kein...

jeegeek 31. Jul 2012

Man sollte nicht sondern muss das machen. Gerichte bei uns entscheiden im Namen des...

Maxiklin 31. Jul 2012

Wieso ? Zum einen hat irgendein Angestellter der beteiligten Firmen ja wohl erst einmal...

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