Oracle vs. Google Geschworene fällen Teilurteil

Im Streit mit Google um Urheberrechtsverletzungen hat Oracle die Geschworenen davon überzeugt, dass Google mit Android Urheberrechte von Oracle verletzt. In weiten Teilen aber wiesen sie die Vorwürfe von Oracle zurück.

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Die Geschworenen im Verfahren zwischen Oracle und Google haben ein Teilurteil gefällt. Demnach hat Google mit Android gegen die allgemeine Struktur und den Aufbau urheberrechtlich geschützter Werke verstoßen. Konkret erkannte die Jury eine Verletzung der rangeCheck()-Methode in TimSort.java und ComparableTimSort.java. Offen ist aber noch die Frage, ob die entsprechenden APIs überhaupt schützbar sind, darüber muss Richter Alsup nun entscheiden.

Die Frage, ob Oracle beweisen konnte, dass Google 37 Java-APIs verletzt hat, verneinten die Geschworenen. Auch in dem in sieben Impl.java-Dateien und einer ACL-Datei auftauchenden Quelltext sowie englischen Kommentaren in CodeSourceTest.java und CellectionCertStoreParametersTest.java sahen sie keine belegte Verletzung.

Google konnte nach Ansicht der Geschworenen aber davon ausgehen, dass es keiner Lizenz von Sun beziehungsweise Oracle für Android bedurfte. Google habe aber nicht darlegen können, dass sich das Unternehmen darauf verlassen habe.

Das Gerichtsverfahren läuft derweil weiter, denn im nächsten Schritt wird über mögliche Patentverletzungen durch Google verhandelt.

Google wies in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass die entscheidende Frage sei, ob APIs urheberrechtlich geschützt sind. Diese Entscheidung muss der Richter fällen und Google gibt sich zuversichtlich, dass die Entscheidung zu seinen Gunsten ausfällt.


rangnar 08. Mai 2012

Standards schützen nicht vor Klagen. Siehe Liebling Rambus und die RAM Spezifikationen...

rangnar 08. Mai 2012

Nur weil die Geschworenen eine Verletzung festgestellt haben, muss das noch lange nicht...

vulkman 08. Mai 2012

Äh... aber Golem hat das doch schon so drin stehen?! Der Heise-Artikel wurde dahingehend...

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