Onlineaktion Axel-Springer-Konzern beschuldigt Gegner des E-Mail-Bombings

Der Springer-Konzern sandte allen Onlineverweigerern der Zusendung einer kostenlosen Bild-Zeitung einen umfangreichen Infobrief. Dem widersprachen viele Menschen in einer E-Mail an acht Springer-Adressen: Für den Verlag ist dies Computersabotage durch E-Mail-Bombing.

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Der Axel-Springer-Konzern hat Teilnehmer einer Folgeaktion gegen die Gratis-Bild-Zeitung der Computersabotage durch E-Mail-Bombing beschuldigt. Linus Neumann von der Datenschutzplattform Netzpolitik.org hatte sich in einer E-Mail an verschiedene Adressen des Axel-Springer-Verlags gewandt. Er war einer der 235.000, die an der Anti-Bild-Aktion von Campact teilgenommen hatten.

Allen Teilnehmern ließ der Verlag eine adressierte Infopostsendung in einem roten Umschlag zukommen. Neumann widersprach auch dieser Zusendung in Form einer datenschutzrechtlichen Anfrage per E-Mail, die er "sicherheitshalber" an acht verschiedene Adressen beim Axel-Springer-Verlag schickte und dies zusammen mit den Adressen bei Netzpolitik.org bekanntmachte. Die Aktion fand offenbar viele Nachahmer.

Darauf reagierte der Konzern mit einem zweiseitigen Schreiben aus seiner Datenschutzabteilung. Darin heißt es: "Da uns die entsprechenden Schreiben entsprechend der Aufforderung von Herrn Neumann auf acht unterschiedlichen E-Mail-Adressen gleichzeitig erreicht haben, ist offensichtlich, dass es den Petenten nicht auf die datenschutzrechtliche Anfrage, sondern darauf ankam, unsere Kommunikationseinrichtungen zu blockieren. Das sogenannte 'E-Mail-Bombing' stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gemäß Paragraf 303 b Strafgesetzbuch." Falls der Absender seine datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wolle, solle eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises eingesandt werden, forderte der Verlag.

Neumann sieht darin eine Einschüchterung und lässt prüfen, ob er sich gegen die Unterstellung der Anstiftung zur Computersabotage zur Wehr setzen kann.


kinderschreck 17. Jul 2012

Falsch! Keine Grauzone sondern Illegal und der Veranstalter kann dafür auch abgemahnt...

Endwickler 17. Jul 2012

Was denn für ein roter Umschlag? Vielleicht Wahlunterlagen?

Endwickler 17. Jul 2012

Und die beschweren sich, wenn jemand genau das gleiche macht, nur eben an ihre Adresse...

riddick70 16. Jul 2012

...OOOOOOOHHHHHHHHHHHHHHH!!!!

kotap 16. Jul 2012

Eine Bild physikalisch in meinem Briefkasten gegen 8 Emails an Springer und die zicken...

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