Nutzungsstudie 9-Euro-Urheberabgabe auf externe Festplatten unberechtigt
Herstellerverbände haben eine Studie erstellen lassen, nach der neue Urheberabgaben auf externe Festplatten durch die Verwertungsgesellschaften unberechtigt sind. Nur 3 Prozent der Kapazität werden für Privatkopien genutzt.
Die Verwertungsgesellschaften fordern höhere Abgaben für externe Festplatten. Wie der IT-Branchenverband Bitkom bekanntgab, werden von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) 7 Euro beziehungsweise 9 Euro Abgabe pro Stück gefordert. Damit soll das legale Kopieren von Musik, Videos und anderen Medien vergütet werden.
Laut einer Nutzungsstudie würden nur 3 Prozent des Speicherplatzes auf diesen Datenträgern für Musik und Videos genutzt. Die Studie hat die GfK-Marktforschung im Auftrag des IT-Branchenverbands Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien (IM) erstellt und ist nach den Angaben repräsentativ.
"Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 beziehungsweise 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden", sagte Bitkom-Chef Dieter Kempf. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung."
Bereits im November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 1. Januar 2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 TByte wollen sie 7 Euro urheberrechtliche Abgaben, für höhere Kapazitäten 9 Euro.
Laut GfK-Studie besitzen 32 Prozent der Deutschen mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 GByte. 55 Prozent davon sind ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich 24 Prozent des Speicherplatzes werden durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfallen auf Fotos, Heimvideos oder Briefe.
"Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich zum Beispiel um bereits lizenzierte Kopien von Musikdownloads handelt. Die andere Hälfte, also rund 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt", heißt es in der Studie.






Für Software gilt ja der §53 nicht, da gelten andere Abschnitte des Urheberechts. http...
Ich sehe mir die Videos auf einem meiner Computermonitore an einer meiner Workstations...
Ironie sollte man erkennen, wenn man sie liest. Zumal wenn sie in so einer hanebüchenen...
Wenn man seine eigenen Fotos sichern will muss man 9 Euro ohne Gegenleistung bezahlen...
Das kommt vielleicht noch, wundern würde mich das langsam nicht mehr...
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