Nintendo DS Revision gegen R4-Millionenurteil beim Bundesgerichtshof

Eine Million Euro hat Nintendo als Schadensersatz in einem Urteil über den Vertrieb sogenannter Slot-1-Karten zugesprochen bekommen. Das Verfahren geht in die nächste Instanz: Der Beklagte hat erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.

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Am 20. Juni 2012 hat das Landgericht München geurteilt: Wegen des Vertriebs sogenannter Slot-1-Karten - in Spielerkreisen ist oft von R4-Karten die Rede - muss das Dortmunder Unternehmen SR-Tronic GmbH eine Million Euro Schadensersatz an Nintendo zahlen. Jetzt gibt SR-Tronic bekannt, dass man die Grundsatzfrage über die Zulässigkeit des Verkaufs der Adapterkarten dem Bundesgerichtshof vorgelegt hat, der die Beschwerde angenommen hat.

Mit Hilfe der Karten ist es möglich, Homebrew-Software von Drittanbietern - also nicht von Nintendo - abzuspielen. Nach Darstellung von SR-Tronic entstand bereits vor dem Verkauf der Karten eine Szene, in der alternative Software entwickelt wurde, die es ermöglichte, ein Nintendo DS etwa als MP3-Player oder für Twitter und Facebook zu nutzen - Funktionen, die Nintendo damals selbst nicht angeboten hatte.

Die Slot-1-Karten werden allerdings auch dafür genutzt, Schwarzkopien von Nintendo-Spielen auf die Micro-SD-Karte des DS zu laden, um diese dann mit dem Handheld zu verwenden. "Insoweit konnte die Slot-1 Karte legal und illegal durch die Verbraucher genutzt werden, so wie es im Übrigen auch möglich ist, CD- und DVD Brenner legal und illegal zu nutzen", so SR-Tronic. Nach Auffassung des Unternehmens sei außerdem im bisherigen Verfahren kein Nachweis erbracht worden, dass auf dem DS überhaupt ein Kopierschutz bestehe.

Unstreitig sind die Slot-1 Karten nicht in der Lage, die Daten von Nintendo-Spielen auszulesen oder zu vervielfältigen. Sollte der Bundesgerichtshof trotzdem durch den Aufbau des DS das Vorliegen eines Kopierschutzsystems bejahen, dürfen die Slot1-Karten in der Tat nicht mehr verkauft und verwendet werden, räumt SR-Tronic ein.

Aus Sicht des Unternehmens geht es Nintendo vor allem darum, den Markt für Drittentwickler dichtzumachen. Nintendo verdiene an jedem von Dritten für die Nintendo DS entwickelten Spiel über Lizenzzahlungen mit, gehe aber nicht gegen die tatsächlichen Verbreiter der Schwarzkopien vor, wie es etwa die Musikindustrie mache. Nintendo kriminalisiere damit auch die Nutzer, die legale Anwendungen mit der Slot-1-Karte nutzen wollen.


MrBrown 16. Jul 2012

Und? Dann fehlt den Schwarzkopierern zumindest das flauschige Gefühl, mit einem seriösen...

MrBrown 16. Jul 2012

Das übliche Argument mal wieder. Ein legales Privatbackup auf RS rechtfertigt, da...

ruedigerr 12. Jul 2012

Zumindest GBA-Spiele lassen sich mit ein paar Zeilen Code wunderbar vom Slot-2 auf die...

redbullface 12. Jul 2012

Hehe, ich denke hier liegt ein kleiner Tippfehler vor.^^ Du meinst natürlich das es...

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