Millionen IP-Adressen, nur eine Verurteilung

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Das zeigt das zweite große Problem: Es gibt keinen unabhängigen Widerspruchsweg und damit auch keine unabhängige Prüfung dieser Six Strikes. Der Nutzer ist auf Wohl und Wehe den Unternehmen ausgeliefert, die ihn für schuldig halten. Und er muss alle vorgesehenen Gängelungen durchlaufen, bis er ganz am Schluss überhaupt zum ersten Mal widersprechen kann. Es gibt damit keine Unschuldsvermutung. Wer beschuldigt wird, ist es auch.

Dabei haben die bisherigen Warnmodelle unter anderem in Frankreich gezeigt, dass sie alles andere als fehlerfrei sind. In Frankreich gibt es solche Verwarnungen seit dem Herbst 2010. Millionen IP-Adressen von potenziellen Filesharern wurden identifiziert, Hunderttausende Warnungen verschickt, nur Hunderte erhielten alle drei Warnungen. Nur 14 Fälle landeten bei einem Gericht, nur in drei Fällen kam es zum Urteil. Ein Beschuldigter wurde freigesprochen, einer ohne Strafe verurteilt und einer musste, weil seine Freundin einen Rihanna-Song heruntergeladen hatte, 150 Euro zahlen.

Es sei ein System, um die Nutzer zu bilden, schreibt das von der Industrie gegründete Center for Copyright Information auf seiner Website. Es solle Nutzern helfen zu verstehen, warum Urheberrechte in einem digitalen Umfeld geschützt werden müssten. Kritiker des Vorgehens wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) betrachten die dort vermittelte Bildung nicht als solche, sondern als Propaganda der Film- und Musikindustrie.

Wie überhaupt das ganze Verfahren nicht den Eindruck erweckt, etwas anderes zu wollen als Abschreckung. Um die Bestrafung von Tätern scheint es nicht zu gehen, sonst würde es nicht allein der Industrie überlassen. Denn die Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen kommen von den Verlagen und Medienhäusern. Sie überwachen die einschlägigen Seiten und registrieren IP-Adressen von Nutzern. Die übermitteln sie dann den Providern. An beiden Punkten wird offensichtlich kaum geprüft, ob die Anschuldigung Tatsachen entspricht. Anders ist die enorme Zahl an Erstverwarnungen und die winzige Zahl Verurteilungen kaum zu erklären.

Um diese Abschreckung zu erreichen, wird ein netzweites Überwachungssystem installiert und werden die Zugangsprovider zu Hilfssheriffs der Unterhaltungsindustrie gemacht, wie die EFF kritisiert. Auch andere Bürgerrechtsgruppen warnen vor allem vor dieser zunehmenden Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.

Die US-Regierung billigt das trotzdem. In einer Erklärung im Juli 2011 des Weißen Hauses heißt es: Die Regierung glaube, das Vorhaben der Unterhaltungskonzerne und der Provider werde "einen signifikanten Einfluss auf die Internet-Piraterie haben".

Das ist unbewiesen. Der Autor bei Readwriteweb glaubt, dass es vor allem die Provider treffen könnte, werden Kunden doch möglicherweise bald zu jenen wechseln, die solche Warnungen nicht verschicken.

 Netzsperren: USA verwarnen Filesharer bald mit "Six Strikes"

kitingChris 19. Jan 2013

Offensichtlich Leben diese Leute doch bestens von Ihrer Arbeit! Aber trotzdem wird ohne...

Kwyjibo 16. Jan 2013

Nicht immer, bei bittoprrent kann es leicht sein, das man nur 100 kbit/s hat, selbst wenn...

Kwyjibo 16. Jan 2013

...gibts dann für den anderen Vertragspartner ein Sonderkündigubngsrecht.

Kwyjibo 16. Jan 2013

Wahrscheinlch eher weil der Song gleichzeituig hochgeladen wurde. Und von ihm konnten...

Kwyjibo 16. Jan 2013

Das Datenschutzrecht ist in Deutschland schon im europäischen Vergelich relativ streng...

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