Nacktfotos Facebook-Nutzer zu sechs Monaten Haft verurteilt

Ein 20-jähriger Australier ist zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er Nacktfotos seiner Exfreundin auf Facebook veröffentlicht hat. Die Tat habe er aus Rache begangen.

Anzeige

Weil er Nacktbilder seiner Exfreundin auf Facebook veröffentlicht hat, ist der 20-jährige Australier Ravshan Usmanov zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das berichtet die australische Zeitung The Sydney Morning Herald. Mit dem Urteil wollte die zuständige Richterin ein Zeichen setzen: "Durch die unverantwortliche Entsendung von Informationen über Facebook kann unabsehbarer Schaden für den Ruf einer Person entstehen", sagte sie. Durch seine Popularität habe Facebook das Potenzial dazu.

Usmanov hatte Bilder seiner Freundin bei Facebook veröffentlicht, die sie "nackt in verschiedenen Positionen zeigen, es sind deutlich ihre Brüste und Genitalien zu sehen", geht aus den Gerichtsunterlagen hervor. Er habe die Tat aus Rache wegen der Trennung begangen, sagte Usmanov. "Ich habe die Bilder veröffentlicht, weil sie mir wehgetan hat und das war die einzige Möglichkeit, ihr wehzutun."

"Deine Fotos sind jetzt auf Facebook"

Kurz nach der Veröffentlichung der Bilder auf seiner Facebook-Seite im vergangenen Oktober hatte Usmanov seiner Exfreundin eine E-Mail geschrieben. "Einige deiner Fotos sind jetzt auch auf Facebook", lautete die Nachricht. Drei Monate zuvor hatte sie die Beziehung zu Ravshan Usmanov beendet.

Seine Anwältin teilte mit: "Es tut ihm sehr leid, was er getan hat. Das war nichts, was er normalerweise tun würde."

Nacktfotos auf Facebook

Wer fremde Fotos auf der eigenen Pinnwand veröffentlicht, muss auch hierzulande mit Strafen rechnen. Anfang April teilte die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mit: "Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, in dem die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird."

Das Besondere an der Abmahnung war, dass es sich nicht um ein von dem Abgemahnten selbst veröffentlichtes Foto gehandelt hatte. Stattdessen hatte ein Dritter das Foto auf die Pinnwand hochgeladen.


bugmenot 26. Apr 2012

Erm jemandem der Nackfotos von sich oder dem Partner unverschlüsselt auf der Platte hat...

Margu 26. Apr 2012

§201a Absatz 3 StGB: Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person...

Anonymouse 26. Apr 2012

Gehört schon was dazu sich zwischen den ganzen News genau die rauszusuchen, die einem...

Anonymouse 26. Apr 2012

Immer diese Vergleiche mit anderen Straftaten. Nur weil man bei einer Körperverletzung zu...

Polecat42 25. Apr 2012

ich würde auch laut jubeln, wenn ich meine Lebensgefährtin mit einer anderen "vorfände".

Kommentieren




Anzeige
  1. Fachexperte (m/w) SAP-Basis
    über Invenimus Personalberatung GmbH, Großraum Leipzig
  2. Head of Development (m/w)
    aboutbooks GmbH, München
  3. SAP-Entwickler (m/w)
    WIEGEL Verwaltung GmbH & Co KG, Nürnberg
  4. Inhouse Consultant (m/w)
    PAYBACK GmbH, München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       

  1. Apple-Zulieferer

    Wieder drei Suizide bei Foxconn

  2. Cast AR

    Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille

  3. Ventus

    Mit der Netzgemeinde gegen den Klimawandel

  4. Offline-Karten-App für Android

    Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop

  5. Linux-Kernel

    P-States verringern Leistungsaufnahme auf Intel-CPUs

  6. Adobe

    Photoshop Express jetzt auch für Windows 8

  7. Browser

    Firefox blinkt nicht mehr

  8. Tallinn-Manual

    Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

  9. Clark Asay

    Defensive Patente mit freier Software nicht vereinbar?

  10. Massenentlassung

    Überleben von Rapidshare steht infrage



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
In eigener Sache: Bitte schalte deinen Adblocker aus!
In eigener Sache
Bitte schalte deinen Adblocker aus!

Viele Nutzer betrachten Adblocker als legitime Notwehr gegen die aggressive Werbung im Netz. Für Websites wie Golem.de ist das ein großes Problem. Am Ende verlieren alle. Suche nach Auswegen aus dem Dilemma.

  1. In eigener Sache Golem.de und das Leistungsschutzrecht

XPS 10 und Surface: Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets
XPS 10 und Surface
Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets

Zwei Hersteller von Windows-RT-Tablets haben die Preise ihrer Geräte gesenkt, für einige deutlich. Dell senkt die Preise direkt um ein Drittel und Microsoft gibt das ziemlich teure Type oder Touch Cover dazu. Die nächste RT-Generation soll sogar noch billiger werden.

  1. Microsoft Verkauf des Surface Pro startet am 31. Mai
  2. Neue Firmware Update macht das Surface RT lauter
  3. Windows-Tablet Microsoft wird neue Surface-Serie ankündigen

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Zum Artikel