Musiklizenzen Youtube beharrt auf Geheimverträgen mit der Gema

Nach Darstellung eines Gema-Vertreters ist die von Youtube geforderte Geheimhaltung eines Tarifs für Streams das größte Problem der Auseinandersetzung. Das, so die Gema, sei nach deutschem Recht aber nicht möglich.

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In dem seit fast genau vier Jahren ausgetragenen Streit zwischen der Gema und Youtube gibt es einen neuen Aspekt. Laut einer Aussage der Gema beharrt Youtube darauf, dass eine mögliche Lizenzvereinbarung zwischen den beiden Parteien vertraulich bleibt. Darauf weist die Journalistin und Musikerin Helienne Lindvall bei Digital Music News hin.

Lindvall hatte auf der Musikkonferenz Midem Ende Januar 2013 eine Podiumsdiskussion moderiert, an der auch der Musikverleger Rolf Budde teilnahm. Budde ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gema.

In der Diskussion, von der es auch ein bisher kaum beachtetes Youtube-Video gibt, sagt Budde bei Minute 9:30: "Das größte Problem bei einem Deal mit Youtube ist, dass sie einen vertraulichen Vertrag wollen. Das deutsche Recht erlaubt uns aber nicht, mit irgendeinem Vertragspartner Vertraulichkeit zu vereinbaren, wir müssen das offenlegen."

Nicht nur die eigenen Mitglieder, so Budde weiter, würden das verlangen, auch das deutsche Justizministerium schreibe das vor. Wenn es einen Lizenzpartner mit einem ähnlichen Geschäftsmodell gebe, der bei der Gema Musiknutzungsrechte erwerben wolle, so müssten die zuvor abgeschlossenen Vereinbarungen auch für diesen neuen Partner gelten.

Gema-Tarife müssen auch für andere Partner gelten

Der Verleger verwies zudem darauf, dass die von der Gema öffentlich gemachten Tarife stets für eine bestimmte Art der Musiknutzung gelten würden. Jeder Nutzer von Musik könne sich dann darauf berufen. Bei einem neuartigen Geschäftsmodell müsse zunächst einmal geprüft werden, ob ein bestehender Tarif schon passe.

Für wen welcher Tarif gilt, ist bei der Gema aber nicht immer sofort zu erkennen. So beschloss die Verwertungsgesellschaft erst im Jahr 2013, dass der bereits seit 2007 geltende Tarif für die Vervielfältigung von Musik für Aufführungszwecke auch für DJs gelten soll. Bisher bezahlten die Betreiber von Diskotheken dafür, wenn DJs auch kopierte CDs oder Notebooks verwendeten.

Nach der Podiumsdiskussion ging die Journalistin Helienne Lindvall der Behauptung von Rolf Budde nach. Dabei stellte sich heraus, dass keiner der befragten Vertragspartner von Youtube über den Inhalt der Übereinkünfte sprechen wollte. Bei Verhandlungen zwischen Youtube und einem anderen Rechteverwerter als der Gema soll das Ziel eine Aufteilung der Einnahmen pro Stream gewesen sein. Wie viel Youtube an einem Stream verdiene, habe das Unternehmen dabei aber nicht offenlegen wollen, schreibt Lindvall.


Rulf 21. Mär 2013

wo zum teufel habe ich behauptet, oder auch nur angedeutet, daß das benutzen eines proxis...

DER GORF 21. Mär 2013

Und das schon so krass, wenn die mir irgendwann mal erzählen würden dass im Sommer...

bstea 20. Mär 2013

Keine, die GEMA hat fürs Jahr 2012 ca. 914 Mio ¤ eingenommen. Kann man nachlesen, wenn...

Dumpfbacke 20. Mär 2013

Und wie ich im anderen Beitrag schon geschrieben habe, könnte Gema auch selber die...

Rulf 20. Mär 2013

nur daß man von den anderen videoportalen in bezug auf die gema überhaupt nix finden...

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