Motorola Verkaufsverbot gegen Apple vorerst nicht durchsetzbar
Ein von Motorola erwirktes Verkaufsverbot gegen Apple darf nicht während des laufenden Berufungsverfahrens durchgesetzt werden. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Patentprozess um GPRS-Funktionen entschieden.
Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe haben entschieden, dass das von Motorola erwirkte Unterlassungsurteil gegen Apple zunächst nicht vollstreckt werden darf. Das gilt, bis über den von Apple eingelegten Einspruch entschieden wurde. Die Entscheidung vom Dezember 2011 hätte Motorola dazu befähigt, den Verkauf verschiedener Apple-Geräte zu untersagen.
Apple entfernte daher einige Geräte kurzzeitig aus dem deutschen Onlineshop Apple Store. Darunter waren das iPhone 3G, das iPhone 3GS und das iPhone 4 sowie alle iPads mit 3G-Technik, diese sind mittlerweile jedoch wieder erhältlich. Denn den geltenden Verkaufsstopp setzte das Landgericht Mannheim vorübergehend aus. Dem Urteil zufolge nutzt Apple das Motorola-Patent EP1010336 (B1) ohne Genehmigung. Dieses wird für GPRS-Funktionen verwendet.
Apple zufolge lehnte Motorola eine Lizenzierung des Patents unter Frand-Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) ab, obwohl das Patent elementarer Bestandteil der GPRS-Technik sei und bei derart standardrelevanten Patenten wie diesem eine Frand-Lizenzierung üblich sei.
Von dem jetzigem Urteil nicht betroffen ist die Entscheidung um ein Patent Motorolas, das die Synchronisierung von Geräten mit einer Cloud-Infrastruktur beschreibt. Genauer handelt es sich um das Patent EP0847654, das am 20. Februar 2002 in Europa erteilt wurde. Apple verwendet die Technik im Push-Verfahren von MobileMe. Der Push-E-Mail-Dienst ist also für Kunden in Deutschland auch weiterhin nicht verfügbar. Apple schaltete diesen vor wenigen Tagen ab.






Na hier machst du es Apple aber zu leicht. Sie haben also Alle Rechte an den...
Samsung kann sein Produkt auch sofort ändern ohne das es "kaputt geht" aber ein Handy...
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