Michael Burat Bewährungsstrafe für Abmahnung wegen Grußkarten

Der schon wegen Abofallen in Erscheinung getretene Onlineunternehmer Michael Burat ist vom Landgericht Osnabrück zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er soll Versender von Grußkarten mit Abmahnungen betrogen haben.

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Zusammen mit dem Anwalt Bernhard S. hat Michael Burat nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück in den Jahren 2004 und 2005 massenweise Abmahnungen verschickt. Die beiden nun zusammen mit zwei weiteren Männern Verurteilten sollen sich von Anfang an darauf geeinigt haben, aus dem Rechtsmittel der Abmahnung ein Geschäft zu machen.

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, soll Burat um 2004 herum eine Grußkarte der CDU erhalten haben. Gegen diese unerwünschte Werbung klagte er und bekam recht. Daraufhin soll er zusammen mit Bernhard S. das Geschäftsmodell entwickelt haben, das die Staatsanwaltschaft als banden- und gewerbsmäßigen Betrug sowie Erpressung bezeichnete.

Die vier Männer meldeten sich gegenseitig und zum Teil selbst mit eigens angelegten E-Mail-Adressen bei Newslettern an und verschickten Grußkarten. Anschließend mahnte S. die Betreiber der Onlinedienste ab.

Ein Jahr Prozessdauer

Das Gericht hielt das unter anderem wegen sichergestellter Chatprotokolle für erwiesen und verhängte ein im Vergleich mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft mildes Urteil. Michael Burat erhielt nicht die beantragten drei Jahre Freiheitsstrafe, sondern 18 Monate. Sie werden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auch 120.000 Euro sind vom Angeklagten an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Bernhard S. muss auf gleichem Weg 12.000 Euro bezahlen und sich 15 Monate bewähren.

Wegen des Betreibens von Abofallen, gegen die Tausende von Anzeigen eingingen, soll sich Michael Burat auch bald in Frankfurt am Main vor Gericht verantworten. In einem Beitrag der Sendung SWR Marktcheck führt die zuständige Staatsanwältin Doris Möller-Scheu mehrere hundert Aktenordner vor, welche die Ermittlungsakten inzwischen füllen.

Auch das Osnabrücker Verfahren zog sich rund ein Jahr hin, bis das Urteil gesprochen werden konnte. Es ist aber noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten können den Weg zum Bundesgerichtshof beschreiten. Eine Entscheidung ist aber erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung zu erwarten, bisher hat das Gericht seinen Spruch nur mündlich vorgetragen.


_moep_ 19. Feb 2012

das war ne Aussage von ihm die im heise Artikel zu diesem Fall erwähnt wurde [1] [1...

Salzbretzel 18. Feb 2012

Der wiederum nicht in Deutschland steht. Insofern ist das lokale Chatprotokoll die...

samy 18. Feb 2012

Was wünschst du für ihn nicht? Er wie der Gravenreuth waren Arschlöcher die ruhig ein...

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