Meldegesetz Umstrittene Änderung war schon im April bekannt

Die Regierungskoalition hatte bereits Anfang April 2012 festgelegt, das Meldegesetz so zu ändern, wie es Ende Juni 2012 im Bundestag beschlossen wurde. Politiker zeigen sich über die Kritik am Gesetz überrascht.

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Die umstrittene Änderung im Meldegesetz war von der Regierung bereits Anfang April 2012 bestimmt worden, berichtet das Nachrichtenmagazin der Spiegel. Nachdem am 28. Juni 2012 das neue Meldegesetz im Bundestag beschlossen wurde, distanzierten sich viele Politiker der Regierungsfraktionen davon.

Anfang April 2012 gab es vom Bundesinnenministerium auf Veranlassung von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz. Darin war erstmals die umstrittene Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen. Dieser Passus fehlte im ursprünglichen Entwurf vom September 2011, seinerzeit hieß es noch, die Weitergabe von Namen, akademischen Titeln und Anschriften sollte nur nach einem Opt-in möglich sein. Die Daten dürften nicht für Werbung oder den Adresshandel verwendet werden, "es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt".

In den Formulierungshilfen des Innenministeriums war zudem der neue Paragraph 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben.

Änderungen Anfang April 2012 öffentlich geworden

Laut Recherchen des Spiegel wurde diese Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April 2012 öffentlich. Damals erwähnte der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt wohl versehentlich den Absatz 4, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der Fehler wurde damals nicht bemerkt, vermutlich weil die Reden nicht gehalten, sondern nur zu Protokoll gegeben wurden.

Das umstrittene Meldegesetz wurde am Abend des 28. Juni 2012 in einer Blitzaktion binnen einer Minute im Bundestag durchgesetzt, während nur wenige Politiker anwesend waren. Zu der Zeit lief das Fußball-EM-Spiel Italien gegen Deutschland. Das Innenministerium behauptet, das Justizministerium sei mit den Änderungen einverstanden gewesen. Das Justizministerium will sich zum Abstimmungsprozess nicht äußern und erklärt nur, mit der jetzigen Gesetzesfassung "unglücklich" zu sein.

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl hat das neue Meldegesetz verteidigt. "Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Datenschutzregelung im Meldegesetz dar", sagte Uhl der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). Er bezeichnete die Widerspruchslösung als effizienteren Weg, der den Meldeämtern einen "immensen Arbeitsaufwand" ersparen würde.

Politiker von Kritik überrascht

Er nannte den Vorwurf "bizarr", er habe mit der Widerspruchslösung im Interesse der Werber, Adresshändler und Inkasso-Unternehmer gehandelt. Er beteuert, er habe sich dafür stark gemacht, dass der Bürger sich durch ein allgemeines Widerpruchsrecht besser als bisher gegen Werbung wehren könne. Der Bürger werde jährlich an das Widerspruchsrecht erinnert, meint Uhl.

Nach Auffassung von Gisela Piltz, der stellvertretenden Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, sei das geforderte Datenschutzniveau im vom Bundestag beschlossenen Gesetz besser als das bislang bestehende. "Weitere Verbesserungen werden aber jedenfalls nicht an der FDP scheitern", erklärte sie der FAS. Von den Reaktionen auf den Gesetzentwurf sei sie durchaus überrascht gewesen. "Die Widerspruchslösung, über die sich jetzt manche Landespolitiker aufregen, geht doch über das Schutzniveau in deren eigenen Landesgesetzen hinaus."

Auch für Wolfgang Bosbach ist die Kritik überraschend. Der CDU-Abgeordnete ist der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages. Er habe eine solche Diskussion noch nicht erlebt, sagte er. "Wieso man die Verbesserung der Datenschutzlage durch das verabschiedete Gesetz als Verschlechterung verkauft, das verstehe ich nicht."


Dr.White 16. Jul 2012

katzenpisse Wrote: Ich denke mal es macht evtl. Einen Sinn wenn man von einer Gemeinde...

Local_Horst 16. Jul 2012

Oder direkt auf das Kaltaquise-Verbot ansprechen. Recht lustig, wie die versuchen, es...

Local_Horst 16. Jul 2012

Da beißt sich die Katze doch schon in den eigenen Schwanz. Dieses Gesetz müsste von der...

tingelchen 16. Jul 2012

Das ist etwas anderes. Hier steht ein Gerichtsverfahren bevor. Ein Rechtsanwalt kann...

zwangsregistrie... 16. Jul 2012

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