Meldegesetz GEZ bekommt bereits die Daten der Einwohnermeldeämter

Die GEZ sagt, dass sie nicht zu den Interessengruppen gehört, die das neue Meldegesetz durchgesetzt haben. Die Gebühreneinzugszentrale werde bereits regelmäßig von den Meldeämtern mit den aktuellsten Daten versorgt.

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Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) will nicht als einer der Drahtzieher hinter dem neuen Melderecht gelten. GEZ-Sprecherin Nicole Hurst sagte Golem.de: "Wir sind jetzt schon gesetzlich berechtigt, Änderungsdaten von den Einwohnermeldeämtern zu bekommen. Zu bestimmten Stichtagen erhalten wir die Daten der Einwohnermeldeämter. Das sind dann die aktuellsten Daten."

Der Rechtsanwalt Udo Vetter hatte im Lawblog zur geplanten Änderung des Meldegesetzes, die Ende Juni vom Bundestag beschlossen wurde, erklärt: "Zufälligerweise ist diese Regelung aber auch ein Anliegen der GEZ. Die Rundfunkgebühren werden bald nach Haushalten und nicht mehr nach Personen berechnet. Da stellt sich die Frage, wer denn konkret Zahlungspflichtiger ist, also tatsächlich an der Adresse wohnt und damit zum Haushalt gehört. Das lässt sich natürlich am einfachsten belegen, wenn Informationen zum Mietverhältnis vorliegen. Die Vermieterbestätigung, auf die nun etliche Jahre verzichtet wurde, liefert genau diese Daten."

Vetter sagte Golem.de, es sei "auffällig, dass die Vermieterbescheinigung parallel zur Haushaltsabgabe eingeführt wird. Davon profitiert die GEZ, weil sie dann leichter beweisen kann, wer zumindest Mieter ist und damit zweifellos zum Haushalt gehört."

Der nordrhein-westfälische Landesdatenschützer Ulrich Lepper erinnerte daran, dass es ab 2013 keine gerätebezogenen Rundfunkgebühren mehr gibt, sondern der Rundfunkbeitrag pro Wohnung entrichtet wird. "Wegen dieser Umstellung wird gemäß Paragraf 14, Absatz 9, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, ein Stichtag festgelegt, zu dem im Verlauf der Jahre 2012/2013 einmalig die oben aufgeführten Melderegisterdaten und frühere Namen aller volljährigen Personen an die zuständige Landesrundfunkanstalt, beziehungsweise die GEZ, übermittelt werden."

Übermittelt werden Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand sowie Sterbetag.

MeldFortG: Appell an den Bundesrat

Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose kritisierte im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung, dass die Weitergabe von Adressdaten durch einen Widerspruch künftig "kaum noch möglich" sei. Adresshändler erhielten mit dem Gesetz ein Auskunftsrecht. Auch ein vorsorglich eingelegter Widerspruch würde "nicht greifen, der Bürger steht verloren da". Der Datenschutzbeauftragte kündigte eine konzertierte Aktion seiner Kollegen in den anderen Ländern und des Bundesdatenschutzbeauftragten an, um mit einem Appell an den noch zustimmungspflichtigen Bundesrat das Gesetz zu verhindern.

Bitkom-Chef Bernhard Rohleder, der auch die werbetreibende Wirtschaft vertritt, kommentierte: "Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt. Solche Projekte müssen mit der Öffentlichkeit diskutiert, transparent gemacht und im Dialog zwischen Politik und Bürgern vermittelt werden." Den IT-Branchenverband erstaune, dass das Gesetz in der aktuellen Form auch von jenen scharf kritisiert wird, die in ihrem eigenen Verantwortungsbereich in den Bundesländern seit Jahren kritiklos ähnliche Verfahren praktizierten.

Eine Zentralisierung des Meldewesens sei im Sinne eines Bürokratieabbaus zu begrüßen. Zudem würde, so Rohleder, von der Meldestelle auch künftig nur ein rudimentärer Datensatz herausgegeben. "In Telefonbüchern oder auf Internetseiten finden sich über die meisten Bundesbürger Informationen, die weit darüber hinausgehen."

Die Gesellschaft für Informatik verurteilte die geplante Änderung des Meldegesetzes. Auf die vom Staat gesammelten Daten sollten prinzipiell nur staatliche Stellen Zugriff haben. Die GI hatte bereits im Jahr 2006 gegen den geplanten Verkauf von Personalausweisdaten protestiert. Entsprechende Pläne wurden schließlich eingestellt.

Die Bundesregierung versuchte unter dem Eindruck der massiven Kritik eine Korrektur: Die Regierung hoffe, dass der Entwurf noch geändert werde und der Datenschutz darin einen größeren Raum erhalte, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.


Technikfreak 11. Jul 2012

Gut dass du diesen Link noch gepostet hast. Da steht doch klar drin, dass das GG weder...

StefanKehrer 10. Jul 2012

Das die Frage was angemessen ist schwierig zu beantworten ist, ist klar. Das sollte...

Nihilus 10. Jul 2012

@azeu Um mal auf dein beitrag zu antworten: Ich bin völlig deiner meinung! Ich bin schon...

Local_Horst 10. Jul 2012

Scheint so. Aber diese Ansicht wechselt bei Interessenverbänden wie der Bitkom je nach...

azeu 10. Jul 2012

Beim aktuellen Programm würde ich Dir zu 99% zustimmen. Allerdings würde sich dann mit...

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