Megaupload US-Regierung will Cloud-Nutzer seine Daten nicht zurückgeben

Ein Startup bekommt seine Videodaten aus der Cloud von Megaupload nicht von den USA ausgehändigt. OhioSportsNet könne die Daten auf eigene Kosten von Experten suchen und kopieren lassen. Doch die Cloud wurde erst durch die Beschlagnahmungen blockiert.

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Kyle Goodwin, dessen Startup OhioSportsNet über Highschool-Sportveranstaltungen berichtet, bekommt seine bei Megaupload liegenden Videodaten von dem US-Hoster Carpathia nicht zurück. Das haben Anwälte der US-Regierung bei einem Bundesgericht gefordert.

"Die Regierung verweigert Kyle Goodwin nicht den Zugang zu den 1.103 Servern, die Megaupload früher gemietet hatte. Aber es geht hier nicht um den Zugang, wenn dem so wäre, könnte Mister Goodwin einfach einen forensischen Experten bezahlen, der birgt, was er als sein Eigentum bezeichnet, und Carpathia die dazugehörigen Kosten erstatten", heißt es in einer staatlichen Stellungnahme zu der Klage. Das Problem sei, dass die Identifikation, das Kopieren und die Rückgabe der Daten an Goodwin "so unverhältnismäßig teuer sei, dass er möchte, dass die Regierung, oder Megaupload, oder Carpathia, oder irgendjemand sonst außer ihm selbst die Kosten trägt."

Goodwin wird von der digitalen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vertreten. Er ist bisher der einzige Megaupload-Nutzer, der die Herausgabe seiner Daten fordert.

Goodwin hatte Videodaten als Backup einer Festplatte in der Megaupload-Cloud gespeichert. Im Januar 2012 schaltete das FBI Megaupload ab, ließ Server durchsuchen und beschlagnahmen und machte die Daten durch die Beschlagnahmung der URLs des Unternehmens unzugänglich.

Als eine von Goodwins Festplatten kaputtging, konnte er nicht mehr auf die Backupdaten zugreifen. EFF-Anwalt Julie Samuels sagte: "Gesetzestreue Kunden eines Cloud-Services verlieren ihr Eigentum wegen Urheberrechtsfällen der Bundesregierung."

Nach der Durchsuchungsaktion durch die Regierung wurde dem Hoster mitgeteilt, dass das Unternehmen alle Megaupload-Daten löschen könnte.

Wenn die Bundesregierung der Klage von Goodwin und der EFF nachgebe, würde "dies praktisch zahllose Fälle von Entschädigungen nach sich ziehen, in denen durch Durchsuchungsbefehle der Regierung die Geschäftsinteressen Dritter verletzt wurden", argumentierten die Anwälte der Regierung.


Atalanttore 16. Jun 2012

Local_Horst 16. Jun 2012

Hmm, Artikel gelesen? Ich kopiere den enspr. Absatz mal rein: "Nach der...

contentmafia 15. Jun 2012

Ja, ganz recht. Ist eben ein bisschen wie in Syrien. Wo gehobelt wird, da fallen Späne...

contentmafia 15. Jun 2012

Ja, wirklich. Wie kann man nur so naiv sein. War das denn nicht erkennbar, dass da hinter...

contentmafia 15. Jun 2012

Danke, dass Sie das hier mal so klar sagen. Immer dieses Gejammer und diese...

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