Leistungsschutzrecht Wikipedia demnächst ohne Weblinks?

Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sieht ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Es könnte der Wikipedia Abmahnungen wegen Links auf Presseartikel einbringen, die die Überschrift der Nachrichten enthalten.

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Wikimedia Deutschland sieht im Entwurf für das Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open-Content-Plattformen wie Wikipedia.

"Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen", erklärte Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland, am 15. Juni 2012.

In Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich sei, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang sei vollkommen unklar, ob diese Links, die jeweils die Überschriften von Presseartikeln enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für den verlinkten Text gilt.

Das Bundesjustizministerium hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Danach sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. "Es ist schlichtweg ein weiteres Wertschöpfungsinstrument der großen Verwerterkonzerne zu Ungunsten einer freien Netzwelt", kritisierte Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland.

Keine Teaser mehr für Suchtrefferlisten

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mahnte an, dass nicht klar definiert werde, was mit einer 'gewerblichen Veröffentlichung' gemeint sei und der Begriff "Presseverleger" lasse trotz Definition Fragen offen. Rohleder: "Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten. Da auch kleine Teile von journalistischen Texten, sogenannte Snippets, explizit geschützt werden, ist zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet beziehungsweise nicht mehr mit gewohnten Teasern versehen werden."


FomerMay 18. Jun 2012

Angst geht ja noch gar nicht weil das ganze ja erstmal nur eine Gesetzesentwurf ist der...

lisgoem8 18. Jun 2012

Genau an diesen Sachverhalt hatte ich bei meinem Kommentar auch gedacht. Damals schon...

fratze123 18. Jun 2012

noch fragen? ^^

Crapple 17. Jun 2012

Es geht schlicht darum, die verblödenden u. gleichgeschalteten Medien zu stärken. Wenn...

Local_Horst 17. Jun 2012

Vielleicht sollten die Verleger versuchen, sich bei der GEZ einklinken zu lassen. Die...

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WordPress & Webwork / 18. Jun 2012

Das Leistungsschutzrecht und "sprechende" Permalinks



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