Leistungsschutzrecht Von Pressetexten künftig besser die Finger lassen

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.

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Medienhäuser wie der Axel-Springer-Verlag werden von der Bundesregierung offenbar bekommen, was sie sich so sehnlich wünschten - ein Gesetz, um Google zu verklagen. Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht zu schaffen, um Verlagen die Möglichkeit zu geben, ihre Presseerzeugnisse im Netz zu schützen. Im Bundesjustizministerium wurde dazu ein Referentenentwurf erarbeitet, der am Donnerstag öffentlich wurde.

Wie gesagt, die Verlage wird es freuen, alle anderen eher nicht. Denn es gibt in dem Entwurf mehrere Punkte, die so unklar sind, dass sie zu juristischem Streit führen können und wohl auch werden.

Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung: Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.

Denn die private Nutzung ist zwar erlaubt. Aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht. Zitat: "Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben." Das klingt, als könnten Anwälte, die sich mit Abmahnungen im Internet beschäftigen, eine ganz neue Verdienstquelle bekommen.

Wann ist ein Blog beruflich?

Und es gibt noch eine Einschränkung, die zu Streit führen könnte: der Bezug eines Bloggers "zu seiner beruflichen Tätigkeit". In der Begründung steht auch dazu ein Beispiel. Bloggt ein freier Journalist auf seinem privaten Blog zu Themen, mit denen er sich auch als Journalist auseinandersetzt, kann er einerseits das Leistungsschutzrecht für seine Blogtexte in Anspruch nehmen. Gleichzeitig aber muss er eine Lizenz erwerben, wenn er in diesen Blogtexten andere Medien "nutzt". Der Medienjournalist Stefan Niggemeier also könnte unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn er in seinem privaten Medienblog über Medien bloggt.

Wobei sich natürlich die Frage aufdrängt, wie der Leser eines Blogtextes wissen soll, ob der Autor zu den gleichen Themen auch als Journalist arbeitet. Zumindest wenn der Autor nicht so bekannt ist wie eben Stefan Niggemeier.

Noch ein Punkt dazu: Gerald Spindler forscht an der Universität Göttingen zum Urheberrecht. Er hält dem Entwurf zugute, dass er versuche, die Kritik aufzunehmen und zumindest in Teilen umzusetzen. So beschränke er sich allein auf gewerbliche Nutzer, vor allem auf Aggregatoren. Allerdings hatte es in der Debatte darum von Verlagen immer wieder geheißen, es solle eben keine "Lex Google" geschrieben werden. Genau das ist der Entwurf nun aber, wie auch Spindler findet.

Außerdem glaubt er, dass der Entwurf gegen die Verfassung verstoßen könnte. Denn er gebe den Verlagen eine Vorzugsbehandlung, die die Rechtsprechung freien Journalisten bislang versage. "Wenn sie als freier Journalist oder Blogger einen Inhalt ins Netz stellen, willigen sie stillschweigend ein, dass andere diesen nutzen. Es ist eigenartig, dass diese sogenannte konkludente Einwilligung nicht gelten soll, wenn ein Verlag einen Text veröffentlicht. Das ist eine Ungleichbehandlung, die verfassungswidrig sein könnte."

Nutzer können so ein Recht kaum überblicken 

azeu 17. Jun 2012

die etablierten arbeiten ja dran :) Schon etwas schizo finde ich, auf der einen Seite die...

Local_Horst 17. Jun 2012

Google will doch auch gar nicht zitieren. Die Verwendung eines Zitat bedingt immer eine...

NeverDefeated 16. Jun 2012

Um den Abmahnanwälten gleich einen Riegel vorzuschieben würde ich dann vorschlagen es den...

contentmafia 16. Jun 2012

Nein, aber mit dieser Regelung ein Vorteil, das reicht doch.

bstea 16. Jun 2012

Die Wiedergabe kennt viele Formen und bezieht sich nicht nur aufs Internet. Hast du...

Kommentieren


News & Magazin : naanoo.com / 15. Jun 2012

Justizministerium: Leistungsschutzrecht für Verleger kommt

artodeto's blog about coding, politics and the world / 14. Jun 2012

Wir das Zitieren von Presseartikeln bald durch Abmahnanwalt "belohnt"?



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