Nutzer können so ein Recht kaum überblicken

Anzeige

Interessant ist auch die Definition der Textlänge: Der Referentenentwurf fordert, selbst kleine Teile eines Textes seien im Zweifel zu vergüten, wenn sie verwendet werden. Dabei bezieht sich das Justizministerium bei der Definition von "kleinen Teilen" eines Presseerzeugnisses ausdrücklich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008, das unter dem Namen "Metall auf Metall" bekanntwurde. Die Band Kraftwerk hatte einen Musikproduzenten verklagt, weil er aus eben jenem Song ein Stück gesampelt hatte. Der BGH urteilte, ein Eingriff in das Recht des Tonträgerherstellers sei bereits dann verletzt, "wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden". Es ging um zwei Sekunden Musik.

Bezogen auf das geplante Leistungsschutzrecht kann das bedeuten, dass Verlage künftig schon dann klagen, wenn irgendjemand nach ihrer Meinung Teile einer Überschrift wiederverwendet hat. Theoretisch könnte dann von Springer eine Rechnung bekommen, wer beispielsweise schreibt "Wir sind Kanzler". Immerhin hatte Bild mal getitelt "Wir sind Papst". Der bloggende Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, fürchtet, dass dies zu einer Monopolisierung der Sprache führen könnte, da damit im Zweifel bereits Wortkombinationen schützbar sind.

Es falle auch nicht nur Google News unter diese Regelung, sondern jeder Suchmaschinenbetreiber sei betroffen, sagt Stadler. "Eigentlich kann man Presseerzeugnisse über Suchmaschinen gar nicht mehr indizieren, da schon die Überschrift geschützt ist."

"Es ist unklar, was und wer hier überhaupt geschützt wird", sagt Till Kreutzer. Er ist ebenfalls Rechtsanwalt und Initiator von Igel, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Er glaubt, das Gesetz, sollte es in Kraft treten, werde für viel Verwirrung sorgen. Bloggern beispielsweise blieben nur zwei Möglichkeiten: "Entweder nutze ich solche Texte nicht mehr, oder ich begebe mich in die Gefahr der gewerbsmäßigen Leistungsschutzrechtsverletzung." Und die immerhin könne mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden.

"Sicher wird es Streitfälle geben"

Das alles klingt nach viel Arbeit für die Gerichte. Das hat selbst das Bundesjustizministerium eingeräumt. In einer Fragestunde im Bundestag am Mittwoch sagte Staatssekretär Max Stadler: Sicher werde es "in der Praxis Einzelfälle geben, wo dies streitig geklärt werden wird, ob eine Nutzung noch privat oder schon gewerblich ist".

Insgesamt bleibt nach dem Lesen des Entwurfs vor allem ein Eindruck: dass es offensichtlich schwierig ist, ein solches Leistungsschutzrecht juristisch sauber zu definieren und zu formulieren. Geschweige denn für den Normalnutzer, ein solches zu verstehen.

Markus Beckedahl von der Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft glaubt daher, dass der Entwurf zu Rechtsunsicherheit führen wird. "Die Nutzerinnen und Nutzer können die Bestimmungen eines Leistungsschutzrechtes nicht überblicken und kaum ein Blogger oder Facebook-Nutzer könnte sich ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen die großen Medienkonzerne leisten, selbst wenn diese ihn zu Unrecht angingen."

Was zu der Frage führt, ob das alles den Aufwand lohnt. Denn worum geht es eigentlich? Es geht darum, dass Google bei seinem Dienst Google News den Inhalt eines verlinkten Textes mit 230 bis 250 Zeichen (inklusive Leerzeichen) erläutert, damit Nutzer wissen, was sie erwartet. Bei der Verlinkung in der Suche von Google ist dieser Zusatztext noch kürzer, im Schnitt 100 bis 130 Zeichen. Die Texte erzeugt die Suchmaschine, indem sie den Anfang des jeweiligen Presseerzeugnisses kopiert - oder indem sie Zusammenfassungen nutzt, die Verlage den Suchrobotern bewusst zur Verfügung stellen.

Sind 250 Zeichen schon umfassende Information?

Diese kurzen Textkopien sollen nun zum Anlass genommen werden, um Geld von Google fordern zu können. Machen kann man das durchaus, wie das "Metall-auf-Metall"-Urteil zeigt. Allerdings wirkt es auch ein wenig hilflos. Immerhin sollten Verlage ein Interesse an aussagekräftigen Links haben, um ihre Leser nicht zu enttäuschen, wenn diese auf Seiten landen, auf die sie gar nicht wollten. Je genauer ein Link beschrieben ist, desto höher die Chance, dass ein Leser findet, was er auch sucht und daher den Text dann auch wirklich liest.

Von der FDP-Bundestagsfraktion kursiert ein sogenanntes Positionspapier zum Leistungsschutzrecht, in dem die Fraktion ihre Haltung erläutert. Darin heißt es als Begründung: Suchmaschinen würden inzwischen "derart umfassende und aussagekräftige Suchergebnisse liefern, dass Besuche auf den Verlagsangeboten überflüssig werden können, weil wesentliche Teile der Darstellung schon entnommen und verwertet sind".

Das klingt eher nach einer Schutzbehauptung. Selbstverständlich kann man nach 250 Zeichen ungefähr erfassen, worum es in dem Text geht. Zumindest wenn die ersten Sätze - die Google ja nur übernimmt - das nachrichtlich beschreiben. Aber dass ein an Informationen interessierter Leser nach diesen wenigen Worten genug hat, ist unwahrscheinlich.

Trotzdem ist das letztlich die Begründung für das von vielen Juristen und Bürgerrechtlern kritisierte Leistungsschutzrecht. Es wirkt wie der Griff nach dem sprichwörtlichen Strohhalm. Wie kräftig oder schwach der Strohhalm ist, wagt das Justizministerium nicht zu sagen. Zitat aus der Entwurfsbegründung: "Das zu erwartende Vergütungsaufkommen lässt sich nicht beziffern."

 Leistungsschutzrecht: Von Pressetexten künftig besser die Finger lassen

azeu 17. Jun 2012

die etablierten arbeiten ja dran :) Schon etwas schizo finde ich, auf der einen Seite die...

Local_Horst 17. Jun 2012

Google will doch auch gar nicht zitieren. Die Verwendung eines Zitat bedingt immer eine...

NeverDefeated 16. Jun 2012

Um den Abmahnanwälten gleich einen Riegel vorzuschieben würde ich dann vorschlagen es den...

contentmafia 16. Jun 2012

Nein, aber mit dieser Regelung ein Vorteil, das reicht doch.

bstea 16. Jun 2012

Die Wiedergabe kennt viele Formen und bezieht sich nicht nur aufs Internet. Hast du...

Kommentieren


News & Magazin : naanoo.com / 15. Jun 2012

Justizministerium: Leistungsschutzrecht für Verleger kommt

artodeto's blog about coding, politics and the world / 14. Jun 2012

Wir das Zitieren von Presseartikeln bald durch Abmahnanwalt "belohnt"?



Anzeige
  1. Inhouse Consultant (m/w)
    PAYBACK GmbH, München
  2. SAP Modulbetreuer mit dem Schwerpunkt Logistik (m/w) Betriebswirtschaftliche Systeme
    CQLT SaarGummi Deutschland GmbH, Wadern-Büschfeld
  3. IT-Projektmitarbeiter (m/w) DB / Logistiksoftware
    transmed Transport GmbH, Regensburg
  4. Projektmanager für Webapplikationen (m/w)
    Information Factory Deutschland GmbH, Nürnberg

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Electronic Arts

    Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

  2. Apple-Zulieferer

    Wieder drei Suizide bei Foxconn

  3. Cast AR

    Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille

  4. Ventus

    Mit der Netzgemeinde gegen den Klimawandel

  5. Offline-Karten-App für Android

    Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop

  6. Linux-Kernel

    P-States verringern Leistungsaufnahme auf Intel-CPUs

  7. Adobe

    Photoshop Express jetzt auch für Windows 8

  8. Browser

    Firefox blinkt nicht mehr

  9. Tallinn-Manual

    Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

  10. Clark Asay

    Defensive Patente mit freier Software nicht vereinbar?



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
In eigener Sache: Bitte schalte deinen Adblocker aus!
In eigener Sache
Bitte schalte deinen Adblocker aus!

Viele Nutzer betrachten Adblocker als legitime Notwehr gegen die aggressive Werbung im Netz. Für Websites wie Golem.de ist das ein großes Problem. Am Ende verlieren alle. Suche nach Auswegen aus dem Dilemma.

  1. In eigener Sache Golem.de und das Leistungsschutzrecht

XPS 10 und Surface: Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets
XPS 10 und Surface
Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets

Zwei Hersteller von Windows-RT-Tablets haben die Preise ihrer Geräte gesenkt, für einige deutlich. Dell senkt die Preise direkt um ein Drittel und Microsoft gibt das ziemlich teure Type oder Touch Cover dazu. Die nächste RT-Generation soll sogar noch billiger werden.

  1. Microsoft Verkauf des Surface Pro startet am 31. Mai
  2. Neue Firmware Update macht das Surface RT lauter
  3. Windows-Tablet Microsoft wird neue Surface-Serie ankündigen

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Zum Artikel