Leistungsschutzrecht "Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört"

Google hofft, dass der Bundestag das Leistungsschutzrecht stoppen wird. Jeder Link mit einem kurzen Textabschnitt stehe sonst künftig unter Verbots- und Kostenvorbehalt.

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Google-Sprecher Kay Oberbeck erwartet durch das Leistungsschutzrecht Probleme für alle Internetnutzer. Er erklärte auf Google+: "Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz trifft jeden Internetnutzer. Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird."

In einem Gastkommentar bei N-TV führte Ralf Bremer, Sprecher von Google Berlin, aus: "Jeder Link mit einem kurzen Textabschnitt steht künftig unter Verbots- und Kostenvorbehalt, die Medienvielfalt im deutschen Internet sinkt dramatisch." Auch das dreimalige Umschreiben des Gesetzentwurfes habe nichts an dem Befund geändert: "Der Eingriff in die innere Architektur des Internets ist fundamental und weltweit ohne Beispiel."

Das Bundesjustizministerium hatte am 29. August 2012, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett, erklärt: "Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Urheberrecht entschlossen weiter zu entwickeln. Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden. Deswegen erhalten sie jetzt für ihre Onlineangebote ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses gewährt Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen."

Gewerbliche Suchmaschinenanbieter und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte im Internet nach Art einer Suchmaschine aufbereiten, werden laut dem Ministerium künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen. Damit würden "Presseverlage an den Gewinnen von Internetdiensten beteiligt, die diese - mit der bisher unentgeltlichen - Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen." Wenn die Anbieter keine Lizenz für die Nutzung erwerben, könnten Presseverlage Unterlassung der Nutzung verlangen.

Wird der Bundestag zustimmen?

Hendrik Wieduwilt, Sprecher des Bundesjustizministeriums, sagte Golem.de: "Das Gesetz geht erst einmal in den Bundesrat zur Gegenäußerung. Der hat sechs Wochen Zeit. Dann geht es in den Bundestag. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Regierungsentwürfe dann auch beschlossen werden."

Doch die Junge Union, die gemeinsame Jugendorganisation von CDU und CSU, hat sich bereits gegen das Gesetz als "Angriff auf die freiheitliche und marktwirtschaftliche Architektur des Internets" ausgesprochen und gefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf im "Bundestag noch einmal kritisch zu überprüfen".


clulfdp 31. Aug 2012

ist eine sinnige Maßnahme. Die Junge Union googelte gesamtheitlich über drei Stunden...

d333wd 31. Aug 2012

http://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Privacy_Act ):-D ~d333wd

Fips 31. Aug 2012

Naja, es gibt ein juristisches Sprichwort: venire contra factum proprium Heißt soviel...

__destruct() 30. Aug 2012

Oh, oh, ich habe auch eine Frage, nimm mich! Hallo!? Ja, endlich: Wayne!? Ich meine: Wen...

Paykz0r 30. Aug 2012

Ich würde an Googeks stelle gar nicht erst auf die Verabschiedung des Gesetzes warten!

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Proteus News und Aktuelles / 30. Aug 2012

Kohle machen ohne Kosten: die Schizophrenie der Verlage



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