Leistungsschutzrecht Pro Verlinkung wollen Verleger 300 Euro

Eine Frauenhilfsorganisation wird in Irland vom Verlegerverband unter Druck gesetzt, für einfache Verlinkungen ohne Textausschnitte Lizenzgebühren zu bezahlen. Ein Link auf urheberrechtlich geschütztes Material verletze das Urheberrecht.

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Die irische Hilfsorganisation gegen häusliche Gewalt, Women's Aid, wurde von Zeitungsverlegern aufgefordert, für Verlinkungen auf Presseberichte über ihre Spendensammlungen zu bezahlen. Das Blog des New York Observer Betabeat berichtet unter Berufung auf das Women's-Aid-Anwaltsbüro McGarr Solicitors, dass die Frauen mit Briefen, E-Mails und Telefonanrufen unter Druck gesetzt wurden.

Für 1 bis 5 Artikellinks sollten nach dem Mahnschreiben 300 Euro gezahlt werden, Lizenzen für 6 bis 10 Links sollen 500 Euro kosten. Die geforderten Preise staffelten sich weiter bis auf 26 bis 50 Links für 1.350 Euro. Ab mehr als 50 Verlinkungen sollte ein Paketpreis verhandelbar sein.

Eine Lizenz sei nötig, "um direkt auf einen Onlineartikel zu verlinken, auch wenn keine Inhalte direkt auf die eigene Webseite" kopiert wurden, heißt es in dem Schreiben.

Verschickt wurden die Mahnungen im Namen der Verlegerorganisation National Newspapers of Ireland, die 15 Zeitungen, darunter Irish Independent, Irish Examiner, Irish Times, Irish Daily Mail, Irish Daily Mirror und Irish Sun, vertritt.

Women's Aid erhielt das Schreiben von der Agentur Newspaper Licensing Ireland (NLI). Auf ihrer Website erklärt NLI: "Nach Ansicht der NLI verletzt ein Link auf urheberrechtlich geschütztes Material das Urheberrecht." Eine Werbeanzeige der NLI ist auf der Webseite von National Newspapers of Ireland verlinkt. Der Verlegerverband und NLI haben die gleiche Postadresse in der Clyde Road in Dublin. Eine Anfrage von Golem.de hat der irische Verlegerverband bisher nicht beantwortet.

Wikimedia Deutschland hatte im Juni 2012 den Entwurf für ein deutsches Leistungsschutzrecht als eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open-Content-Plattformen wie Wikipedia bezeichnet. "Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen", erklärte Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland.

Christoph Keese, Kosprecher des Arbeitskreises Leistungsschutzrecht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Konzerngeschäftsführer im Axel-Springer-Verlag, sagte dazu: "Die Links unter Wikipedia-Artikeln werden nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst und sind damit weiter lizenzfrei und kostenlos möglich." Sie seien als bibliografische Hinweise anzusehen.


__destruct() 13. Jan 2013

Ja, ist es: http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_und_Haftung_f%C3...

pholem 12. Jan 2013

Da haben wir's: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Irische-Zeitungsverleger-wollen...

Chevarez 06. Jan 2013

Sehr guter Punkt. Wenn man sich mal das ganze Geldsystem ansieht, überprüft, wer die...

GodsBoss 04. Jan 2013

Ja, hast du, liegt aber auch am Artikel, und es ist auch nur ein bisschen falsch. Ein...

kosovafan 04. Jan 2013

Hallo, in Belgien hat Google die Verleger aus der Suchmaschine geschmissen, es dauerte 24...

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Pottblog / 04. Jan 2013

Links anne Ruhr (04.01.2013)



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