Leistungsschutzrecht Google leitet pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten

Google bringt Verlegern weltweit pro Minute 100.000 Zugriffe auf ihre Artikel im Internet. Mit dieser Zahl will der US-Konzern gegen das Leistungsschutzrecht in Deutschland argumentieren.

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Google-Sprecher Kay Oberbeck hat sich gegen das Leistungsschutzrecht in Deutschland gewandt. In einem Kommentar für die Nachrichtenagentur dapd, den Oberbeck auch Golem.de zur Verfügung gestellt hat, heißt es, dass Presseverlage in erheblichem Umfang von Suchmaschinen profitierten. "Alleine durch Google werden pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weitergeleitet, die diese für sich nutzen können. Google sorgt mit seinem Dienst Adsense für Werbung auf Verlagsseiten und schüttete im Jahr 2011 über 7 Milliarden US-Dollar an diese Partner aus."

Seine Angaben bezögen sich auf Googles weltweite Aktivitäten, erklärte Oberbeck bei Twitter.

Mit dem Leistungsschutzrecht, das durch Änderungen in Paragraf 87 des Urheberrechtsgesetzes eingeführt werden soll, will die Bundesregierung den Verlagen mehr Macht im Internet geben. Hintergrund ist, dass Verlage wie der Axel-Springer-Verlag der Meinung sind, Google würde an der Auflistung von Presseartikeln Geld durch Werbung verdienen und müsste diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren. In einem neuen Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht aus dem Bundesjustizministerium heißt es laut einem unbestätigten Bericht: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt."

"Aggregatoren sind Schattenwirtschaft"

Aggregatoren, die "rechtswidrig mit den Leistungen der Verlage Kasse machen" wollten, seien "keine soliden Wirtschaftsunternehmen, sondern allenfalls Teil der Schattenwirtschaft", sagte Dietmar Wolff vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Der BDZV wandte sich am 30. Juli 2012 gegen den geänderten Entwurf für ein Leistungsschutzrecht. Ein solches Gesetz beträfe nur die Suchmaschinenbetreiber und ließe diejenigen unbehelligt, die mit den digitalen Inhalten der Verlage missbräuchlich Geschäfte machen. "Das wäre ein Freifahrtschein für die Aggregatoren, die schon jetzt die Verlagsinternetseiten absaugen, um damit Geld zu verdienen", erklärten BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Nachtrag vom 22. August 2012, 15:32 Uhr

Dazu erklären die Verbandssprecher Golem.de: "Leider sind diese sieben Milliarden Dollar bislang nicht bei den Verlagen angekommen. Vielleicht möchte Google erneut versuchen, sie zu überweisen?" Möglicherweise spreche Oberbeck über weltweite Ausschüttungen der Adsense-Gesamtumsätze; diese gingen allerdings nur zu einem Bruchteil an die Verlage. "BDZV und VDZ ermuntern Google zur Fortsetzung der Debatte mit richtigen Fakten und nicht mit Angstszenarien", heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen.


AndreasWill 24. Aug 2012

Das passiert, wenn man Google verbietet Verlagsseiten aus dem Index zu werfen: http...

ICH_DU 23. Aug 2012

ah ok ;) liegt daran weil ich einfach nen Beispiel haben wollte und da die Gerüchteküche...

Benutzername123 22. Aug 2012

Charaktervergleich ;) A) B) C) D) oder sogar noch besser? Echt guter Vergleich *g* da...

__destruct() 22. Aug 2012

Genau deswegen sollte Google das während dieser Gerichtsverhandlungen vorschlagen, damit...

San_Tropez 22. Aug 2012

http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-axel-springer-konzern-gibt-entwarnung-fuer...

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