Leistungsschutzrecht Axel-Springer-Konzern warnt Google

Die Verlegerverbände behaupten, sie wollten mit dem Leistungsschutzrecht nicht die Wikipedia angreifen. Christoph Keese vom Axel-Springer-Konzern sieht aber Musterklagen mit Google kommen und warnt den Marktbeherrscher vor Delistings.

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Leistungsschutzrecht: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Danach sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Die CSU-Vizechefin warnt vor einem deutschen Acta.

Golem.de befragte den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zu den Folgen für die Internetnutzer. Die Antworten gab Christoph Keese, Kosprecher des Arbeitskreises Leistungsschutzrecht der beiden Verbände und Konzerngeschäftsführer des Axel-Springer-Konzerns. Seine Aussagen zu Wikipedia sind von Experten jedoch stark umstritten.

Golem.de: In Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich ist, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang sei vollkommen unklar, so die Betreiber, ob diese Links, die jeweils die Überschriften von Presseartikeln enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für den verlinkten Text gilt. Wie bewerten Sie das, Herr Keese?

Christoph Keese: Die Links unter Wikipedia-Artikeln werden nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst und sind damit weiter lizenzfrei und kostenlos möglich. Sie sind als bibliografische Hinweise anzusehen. Nach Paragraf 63 Urheberrechtsgesetz besteht teilweise sogar die Pflicht, solche Hinweise anzuführen, zum Beispiel beim Zitat oder beim Pressespiegel. Die Wikipedia-Linksammlungen sind bibliografische Hinweise in Reinform, da sie lediglich Autorennamen, Werktitel und Fundstelle, also Links enthalten, nicht aber Auszüge des Textes kopieren. Entwarnung also für Wikipedia.

Golem.de: Kann ich als Nachrichtenjournalist noch Vorabmeldungen anderer Redaktionen verarbeiten, oder muss ich Klagen befürchten?

Christoph Keese: Ja. Wenn Sie Vorabmeldungen verarbeiten, schaffen Sie ein neues Werk, dessen Urheber Sie dann sind. Sie können auch Texte aus der Vorabmeldung wortgetreu übernehmen, wenn Sie diese Zitate kenntlich machen und in Ihr eigenes Werk einbetten. Diese Tätigkeit wird vom Leistungsschutzrecht nicht erfasst.

Golem.de: Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mahnte an, dass nicht klar definiert werde, was mit einer "gewerblichen Veröffentlichung" gemeint sei und der Begriff "Presseverleger" lasse trotz Definition Fragen offen. Rohleder sagte: "Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten. Da auch kleine Teile von journalistischen Texten, sogenannte Snippets, explizit geschützt werden, ist zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet beziehungsweise nicht mehr mit gewohnten Teasern versehen werden." Hat er recht?

Bitkom-Chef ist nicht im Stoff 

Hawkster 04. Mär 2013

Interessant wäre wenn Google in der Google-Suche delistet und aus Google-News-Service...

Hawkster 04. Mär 2013

Ich bin der Überzeugung das Google in der Suche alle Verlage delisten und nicht wieder...

Trockenobst 03. Jan 2013

Vor allem sind das ihre Server. Sie kennen die IP-Ranges der Google Bots. So könnten sie...

h82k 05. Dez 2012

http://tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag202816.html Wieder mal ein Beispiel...

Trollfeeder 04. Jul 2012

...bei Anderen ist man da nicht so kleinlich.^^ LINK

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Der Starter Blog - interaktives Allerlei / 03. Jul 2012

Netzschau - Links zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR f.P)

Pottblog / 02. Jul 2012

Links anne Ruhr (02.07.2012)



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