Kino.to Fast vier Jahre Haft für Kino.to-"Programmiergott"

Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner Kronzeugenrolle hat Bastian P. heute eine Haftstrafe erhalten. Die Anklage nannte ihn den "Programmiergott" von Kino.to.

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Bastian P., der Chefprogrammierer der illegalen Filmplattform Kino.to, ist wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das hat das Landgericht Leipzig am 11. April 2012 entschieden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Haft beantragt.

Der Richter hatte schon beim vorangegangenen Prozesstermin angekündigt, dass P. in den offenen Vollzug käme. Ob ihm die bisherige Untersuchungshaft angerechnet wird, ist noch nicht entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Geistiger Vater, Schöpfer und Architekt"

Die Anklage nannte P. den "geistigen Vater, Schöpfer und Architekt" von Kino.to und einen "Gott in der Programmierung". P. sei nach Dirk B. der am höchsten bezahlte Mitarbeiter von Kino.to gewesen.

Die Kino.to-Betreiber hätten sich die Filminhalte durch eine Qualitätsprüfung zu eigen gemacht und dauerhaft installiert, sagte der Richter. Die gezielte Verlagerung des Portals nach Russland spreche zusätzlich für ein Bewusstsein der Illegalität des Angebots. Zweck dieser Maßnahmen sei es gewesen, sich dem Zugriff der Behörden, insbesondere aus Deutschland, zu entziehen.

Die Staatsanwaltschaft betonte: "Ohne das technische Können von Bastian P. wäre Kino.to überhaupt nicht entstanden." Ab Mai 2010 habe Bastian P. die Funktion eines "normalen Geschäftsführers" eingenommen, dem der Inhaber Dirk B. immer wieder hereinfuhrwerkte. Spätestens ab der dritten verbesserten Version (V3) der Software habe P. dann seinen Gestaltungswillen eingebracht. Der Angeklagte hatte am 30. März 2012 ausgesagt, die Überarbeitung sei auf seine eigene Initiative hin geschehen.

Kino.to war mindestens seit 2007 online und bot in deutscher Sprache Streams an, die im Browser angesehen werden konnten. Die Inhalte waren bei scheinbar unabhängigen Streamhostern gespeichert, die aber laut den Ermittlern oftmals von Kino.to gegründet oder betrieben wurden. Im Juni 2011 hatte die Ermittlungseinheit INES deutschlandweit rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume der mutmaßlichen Kino.to-Betreiber und Rechenzentren durchsucht und das Portal offline genommen.


Moe479 14. Apr 2012

also ich habe auch schon geld für wartung und pflege von datensätzen erhalten, der sinn...

Elvenpath 13. Apr 2012

4 Jahre Haft für eine Tat, deren schädliche Auswirkungen man nicht im Ansatz nachweisen...

Moe479 13. Apr 2012

sagte die anklage allein ...

Moe479 13. Apr 2012

ich weiss auch nicht was ich von unserer justiz noch halten soll, "im Namen des Volkes...

BLi8819 12. Apr 2012

Ehrlich. Ich weiß nicht, was gemeint ist. Wenn ich etwas installiere, dann erstelle, baue...

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