JDownloader2
JDownloader2 (Bild: JDownloader2)

JDownloader2 Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten

Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht bei der Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.

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Das Landgericht Hamburg hat die Software JDownloader2, die Downloads von geschützten Streaminginhalten ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig verboten (Az.: 310 O 144/13). Das berichtet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die selbst als Abmahner in dem Fall aktiv war. Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts eine wirksame technische Maßnahme nach Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz.

Es handelt sich jedoch nur um eine Entscheidung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärte: "Man muss allerdings angesichts der Gesetzeslage davon ausgehen, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden werden."

Für Rasch ist es bereits das zweite Softwareverbot für die Videoplattform. "Nachdem 2012 bereits das Landgericht München eine Software verboten hatte, die es ermöglichte, geschützte Videostreams von der Internetseite Myvideo.de herunterzuladen, haben Rasch Rechtsanwälte nun auch gegen die Herstellerin der Software JDownloader2 ein entsprechendes Verbot durchgesetzt", so Mirko Brüß von Rasch Rechtsanwälte.

In dem Rechtsstreit ging es darum, ob das dauerhafte Herunterladen von Videos von Myvideo.de einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz bedeutet. Das Unternehmen, das mehrheitlich zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehört, bietet seinen Nutzern Videos nur als Stream und setzt als Schutz gegen dauerhafte Downloads RTMPE (Encrypted Real Time Messaging Protocol) sowie eine Token-URL ein.

Die Software JDownloader2 umgeht diese Schutzmaßnahmen und erlaubt, Videos dauerhaft auf dem eigenen Rechner zu speichern.

Herstellung, Verbreitung und der gewerbliche Besitz der Software JDownloader2 sind somit untersagt. Im Fall der Zuwiderhandlung droht dem Softwarehersteller ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Nachtrag vom 19. Juni 2013, 13:35 Uhr

Das Unternehmen Appwork aus Fürth, das die Open-Source-Software anbietet, hat das Plugin, das die vermeintlich illegale Funktion enthält, entfernt. Laut Darstellung des Unternehmens ist die Software damit wieder legal.


Zeicon 22. Jun 2013

Also soweit ich weiß hat JD2 doch überhaupt noch nie RTMP(e) unterstützt. Es findet zwar...

neocron 20. Jun 2013

es redet niemand von technisch wirksam, sondern von wirksamen technischen Massnahmen...

Prypjat 20. Jun 2013

Oooh! Natürlich. Da hatte ich heute morgen wohl einen Synapsenkoller http://abload.de...

oBsRVr666 20. Jun 2013

Und deswegen muss Google jetzt ja auch zahlen an Springer und Co. Total bekloppt sowas!

RealAngst 20. Jun 2013

Schön, dass das mal jemand anspricht. Mich hat die Werbung auf Golem.de bei den Videos...

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