Java-Patente Richter entscheidet über Copyright-Verletzungen des API

Im Verfahren zwischen Oracle und Google um die Java-basierten Dalvik-Engine will Richter Alsup eine Entscheidung über mögliche Copyright-Verletzungen nicht den Geschworenen überlassen, sondern selbst fällen.

Anzeige

Die Entscheidung, ob Google mit der Verwendung von 37 APIs in seiner Java-basierten Dalvik-Engine Copyrights verletzt hat, will Richter Alsup selbst fällen. Das entschied der Richter am vierten Tag des Prozesses, den Oracle gegen Google angestrengt hat. Allerdings will er weitere Details, bevor es zu einer Entscheidung kommt, berichtet Groklaw.

Oracle führt in seiner Copyright-Klage unter anderem die Funktion Rangecheck() in Timsort an, die der ehemalige Sun-Mitarbeiter und jetzige leitende Java-Entwickler bei Google Joshua Bloch dem Java-Code entnommen und in Android kopiert haben soll. Er habe die Funktion damals für Arrays.java geschrieben und sie ohne Änderung im Timsort übernommen.

Eigener Code geklaut

Einerseits sei es die optimale Praxis, bereits bestehende Funktionen zu übernehmen, zumal Rangecheck() keine bahnbrechende Erfindung sei. Andererseits sei er davon ausgegangen, dass seine langsamere Implementierung sowieso bald nicht mehr genutzt werden würde. Die fraglichen neun Codezeilen sind im aktuellen Android 4.0 nicht mehr vorhanden, sagte Bloch dem Gericht.

Die schnellere Funktion in Timsort sei zunächst in OpenJDK übernommen worden, er habe sie selbst an das Projekt übergeben. Timsort habe er zuvor aus Python portiert, Timsort und die darin enthaltene Funktion ist dort unter einer offenen Lizenz veröffentlicht worden. Seine Portierung wurde später auch in Java übernommen.

Google trägt immer noch zu Java bei

Er trage weiterhin viel zu Java bei, sagte Bloch, denn er fühle eine persönliche Verantwortung für die Programmiersprache. Auch andere Entwickler bei Google geben Code an Java weiter.

Die Frage, ob Java ohne die APIs genutzt werden könne, verneinte Bloch. Die Programmiersprache steht unter der GPLv2 und wäre nach Aussage Blochs ohne die APIs nutzlos.

Dreigeteiltes Verfahren

Der Prozess vor einem nordkalifornischen Bundesgericht vor Geschworenen ist in drei Teile aufgeteilt. Zunächst werden mögliche Copyright-Verletzungen erörtert. Danach werden die von Oracle angeführten Patentverletzungen diskutiert. Schließlich wird das Gericht über mögliche Schadensersatzforderungen entscheiden. Im Prozess hatte Richter Alsup Oracles Anwälte mehrmals ermahnt, vor den Geschworenen keine Kommentare zu dem möglichen Wert der Schadensersatzforderungen abzugeben.

Oracle hatte in seinem Eröffnungsplädoyer Google vorgeworfen, die Java-APIs und die Android-Klassenbibliotheken aus Java übernommen sowie sich aus deren Quellcode bedient zu haben. Java sei der Hauptgrund für den Kauf von Sun gewesen. Mit seiner Kopie trete Google in Konkurrenz zu Java - zum Schaden Oracles.

Unsicher, ob Java frei ist

Bei seiner Vernehmung hatte Oracle-Chef Larry Ellison offenbart, dass Oracle selbst ein mobiles Betriebssystem entwickeln wollte. Er habe auch beispielsweise den Kauf von WebOS in Erwägung gezogen, sich aber wegen des Preises dagegen entschieden. Auf die Frage, ob Java nicht frei sei und wem die Programmiersprache Java letztendlich gehöre, antwortete er: "Ich bin mir nicht sicher."

Google hält dagegen, dass weder Programmiersprachen noch die APIs unter das Copyright gestellt werden können, und beruft sich dabei unter anderem auf Yves Bot, den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hatte vor kurzem die Meinung geäußert, dass "die Funktionalitäten eines Computerprogramms und die Programmiersprache nicht durch das Urheberrecht geschützt werden" können.

Google diskutierte Lizenzkauf

In dem Verfahren kam auch die sogenannte Lindholm-Mail zur Sprache, in der der Google-Mitarbeiter und ehemalige Sun-Angestellte Tim Lindholm dafür plädierte, eine Java-Lizenz zu erwerben. Die E-Mail ging im August 2010 an Android-Chefentwickler Andy Rubin. Auf den Vorwurf angesprochen, Google habe gewusst, dass es eine Java-Lizenz benötige, antwortete Google-Chef Larry Page, er denke nicht, dass Google etwas falsch gemacht habe.

In den Vorverhandlungen wurde die Anzahl von zunächst sieben auf zwei reduziert. Die anderen von Oracle eingebrachten Patente wurden zwischenzeitlich vom US-Patentamt für ungültig erklärt. Dagegen hat Oracle in drei Fällen Widerspruch bei der US-Patentbehörde eingelegt. Mittlerweile hat das US-Patentamt in einem Fall für Oracle entschieden. Ob das Patent 5,966,702 erneut in dem Verfahren eingereicht wird, ist noch nicht bekannt.


bstea 23. Apr 2012

0. Entweder Larry verklagt Google oder die Aktionäre verklagen Oracle, ganz einfach. Wenn...

dabbes 23. Apr 2012

bezahlt wird (sofern sie gewinnen), wohin soll Page dann die 50 Doller überweisen ? ;-)

Kommentieren




Anzeige
  1. IT-Ausbilder (m/w) für den technischen Ausbildungsbereich
    ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG, München
  2. Fachexperte (m/w) SAP-Basis
    über Invenimus Personalberatung GmbH, Großraum Leipzig
  3. Fachinformatiker Multimedia (m/w)
    CT Creative Technology GmbH & Co. KG, Nürtingen
  4. Software Ingenieur Safety (m/w)
    infoteam Software AG, Bubenreuth bei Erlangen oder Dortmund

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  2. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  3. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  4. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  5. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  6. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  7. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  8. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook

  9. Briefkastenfirmen

    Apple ist "einer der größten Steuervermeider" der USA

  10. Yahoo Japan

    Daten von 22 Millionen Nutzern kompromittiert



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Tallinn-Manual: Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern
Tallinn-Manual
Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

Das Tallinn-Manual der Nato, das im Cyberwar das Töten von Hackern erlaubt, beschäftigt jetzt auch die Bundesregierung. "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln zu führen", heißt es trocken.

  1. Cyberwar Experten halten Stuxnet-Einsatz für Gewaltanwendung
  2. Cyberwar BND errichtet Abteilung zur Abwehr von Hackerangriffen
  3. Cyber Defense Nato-Papier gibt Hacker zum Abschuss frei

Cast AR: Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille
Cast AR
Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille

Zwei ehemalige Valve-Mitarbeiter haben auf einer Entwicklermesse eine revolutionäre AR-Brille gezeigt. Damit sollen sich computergenerierte Objekte räumlich korrekt in die Echtwelt einblenden lassen.


Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Zum Artikel