Illegales Kopieren Neue FBI-Warnung auf DVD und Blu-ray

Neben dem FBI warnt jetzt auch das US-Heimatschutzministerium vor dem Kopieren von Kinofilmen und droht bei Verletzung des Urheberrechts mit fünf Jahren Gefängnis und 250.000 US-Dollar Geldstrafe.

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Filmindustrie und US-Behörden haben neue Warnhinweise gegen illegales Kopieren von Filmen auf DVD und Blu-ray entwickelt. Das gab die United States Immigration and Customs Enforcement (ICE), eine Polizei- und Zollbehörde des Heimatschutzministeriums, am 8. Mai 2012 bekannt.

Die neuen Warnanzeigen tragen nun sowohl das Abzeichen des FBI als auch des Heimatschutzes. Der alte Warnbildschirm wurde im Jahr 2004 von allen Filmkonzernen eingeführt, die dem Branchenverband Motion Picture Association of America (MPAA) angehören.

Auf der ersten Tafel heißt es: "Das unerlaubte Reproduzieren oder Verbreiten dieses urheberrechtlich geschützten Werkes ist illegal. Kriminelle Urheberrechtsverletzungen werden von den US-Bundesbehörden verfolgt und können mit bis zu fünf Jahren Haft und 250.000 US-Dollar Geldbuße bestraft werden."

Dazu kommt ein zweites Warnmenü des National Intellectual Property Center. Dort heißt es: "Piraterie ist kein Verbrechen ohne Opfer. Für weitere Informationen darüber, wie digitaler Diebstahl der Wirtschaft schadet, besuchen Sie bitte iprcenter.gov." Beide Warnhinweise können bei einer legal erworbenen DVD oder Blu-ray nicht übersprungen werden.

Seit dem Jahr 2008 verfügt das Heimatschutzministerium über mehr Befugnisse im Internet und kann Domains wegen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmen.

Die großen Filmstudios Disney, Paramount, Sony, Fox, Universal und Warner Brothers wollen die Tafel einsetzen.

"Unser Film- und TV-Geschäft ist entscheidend für unsere Wirtschaft", betonte ICE Director John Morton. "Die Kreativität und Vorstellungskraft dieser Branche hat im Laufe der Jahrzehnte die amerikanische Unterhaltung zu einem unserer wichtigsten Exportartikel gemacht, was von Kriminellen zunehmend in neuen Formen des digitalen Diebstahls bedroht wird."

Was das FBI tun kann

Der Jurist Jens Ferner sagte Golem.de: "Das FBI kann hierzulande natürlich nicht unmittelbar handeln. Wenn es Rechtsbrüche verfolgen will, dann funktioniert das im Zuge der Rechtshilfe. Dazu müsste eine Tat hierzulande erst einmal nach US-Recht verfolgbar sein. Grundsätzlich, wenn ein deutscher auf deutschem Staatsgebiet unerlaubt Inhalte kopiert, wird US-Strafrecht nicht zur Anwendung kommen. Es gilt die Faustformel: Es gilt das Recht des Staates, auf dessen Boden man sich bewegt. Aber das ist nur eine Faustformel, wie etwa §7 I StGB verdeutlicht."

Eine Auslieferung komme bei deutschen Staatsbürgern ohnehin nicht in Betracht, dies ist nur innerhalb der EU denkbar. Selbst wenn ein Deutscher nach Spanien für einen Prozess ausgeliefert werde, würde er nach dem Urteil die Strafe in Deutschland antreten können.


Amüsierter Leser 14. Mai 2012

Anon3a5UMaBU 12. Mai 2012

Als die erste Staffel von "The Wire" in den deutschen Handel kam habe ich zum ersten mal...

morecomp 11. Mai 2012

Genau, deswegen meine ich auch Verfassungsgericht. Weil eigentlich ist es nicht erlaubt...

ikosaeder 11. Mai 2012

Zum Vergleich: http://www.shortnews.de/id/712328/49-Jahriger-erhalt-milde-Strafe-fur...

morecomp 10. Mai 2012

ich früher auch nicht aber irgendwann hab ich eines gekauft. was aber fast nie läuft...

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