Hamburg Apple streitet mit Datenschützern über Kameraüberwachung

Apple weigert sich, am Eingang seines Hamburger Retail Stores einen deutlichen Hinweis auf die versteckten Videokameras anzubringen.

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Apple streitet sich mit deutschen Datenschützern über ein Hinweisschild zur Videoüberwachung in einem Apple Retail Store, das offenbar die Designvorgaben des Konzerns stört. Der Hamburger Landesdatenschützer Johannes Caspar hat nach Informationen des Radiomagazins NDR Info bereits mehrfach kritisiert, dass der US-Konzern in seinem Laden am Hamburger Jungfernstieg die umfangreiche Kameraüberwachung nicht ausreichend kennzeichne.

Apple hat laut Caspar zwar mehrmals reagiert, die Vorgaben der Datenschützer aber immer noch nicht erfüllt. Apple kann die Kennzeichnung demnach offenbar wegen seiner weltweiten Designrichtlinien nicht anbringen, an denen Konzerngründer Steve Jobs noch persönlich mitgearbeitet hat. Die Landesdatenschützern in Hessen und Bayern sind mit Beschwerden zur mangelnden Kennzeichnung der Videoüberwachung in Apples Stores in Frankfurt und München konfrontiert.

Kunden dürfen Hinweis nicht erst im Laden sehen

Caspar hatte das Unternehmen im Herbst 2011 das erste Mal aufgefordert, am Eingang des neu eröffneten Hamburger Apple Retail Stores einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die im Laden versteckt installierten Videokameras anzubringen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibe "geeignete Maßnahmen" vor, um eine solche Beobachtung erkennbar zu machen.

Apple habe "zunächst Schilder auf die Tische gestellt, die auf die Überwachung hinweisen", sagte Caspar. "Aber das ist natürlich zu kurzgegriffen, weil die Kunden es vorab sehen müssen und nicht erst, wenn sie im Laden sind." Auf Druck des Datenschützers habe Apple "unten neben der Eingangstür, etwa in Kniehöhe, ein Schild angebracht", das jedoch auch nicht sofort sichtbar war. Caspar mahnte das Unternehmen erneut an, bislang blieb eine Reaktion aus. Apple wolle wohl das Glasfrontdesign seiner Apple-Stores nicht beeinträchtigen, das "ungehinderte Transparenz signalisieren soll", sagte Caspar.

"Die Apple Retail GmbH hat die Hinweise angebracht und wird auch in Zukunft den gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen", erklärte ein Sprecher von Apple Deutschland dem NDR Info.


Ekelpack 10. Apr 2012

Natürlich kann ich das, denn das Grundgesetz sieht nunmal den Gleichbehandlungsgrundsatz...

Chl3B 05. Apr 2012

waaas? garnicht übertrieben, würde ich so ein Schild sehen würd ich auf keinen Fall mehr...

Coding4Money 05. Apr 2012

Was sind denn jetzt diese "geeigneten Maßnahmen"? Gibt es da irgendwelche Gesetze, die da...

tingelchen 05. Apr 2012

Das du in der Öffentlichkeit gesehen wirst ist ein Eingriff in die Privatsphäre? Sind...

Tho_mas 05. Apr 2012

Dem Kunden ist es völlig Wurst, ob das Gerät zu "warm" wird, es "überhitzt", es "kühler...

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