Google vs. Oracle Oracle legt Berufung gegen Java-Urteil ein

Der Streit um Java und Googles Dalvik-Engine ist für Oracle noch nicht beendet. Oracle hat beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Oracle wirft Google nach wie vor Copyrightverletzungen vor. Patente spielen keine Rolle mehr.

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Oracle hat beim US-Bundesgericht Berufung gegen das von Richter William Alsup gefällte Urteil zugunsten von Google eingelegt. Alsup hatte entschieden, dass Google mit der Nutzung von 37 Java-APIs nicht gegen das US-Urheberrecht verstoße. Oracle will Alsups Entscheidung anfechten und im Zweifel ein neues Verfahren beantragen.

Alsup hatte in seiner Begründung erläutert, dass lediglich eine konkrete Implementierung geschützt sei. Es stehe jedem anderen frei, eine eigene Implementierung umzusetzen, solange sich der Code vom Original unterscheide. Das gelte demnach für alle Java-APIs. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Header-Dateien identische Zeilen enthielten, denn das sei notwendig, um eine Java-Methode zu deklarieren, die die gleiche Funktion abbilde.

Code ist wie Literatur

Dem widersprechen Oracles 28 Anwälte und vergleichen in ihrer Begründung Oracles Java-Code mit Literatur. Wenn eine Autorin namens "Ann Droid" den ersten und letzten Satz jedes Absatzes eines Bestsellers kopierte, mit ihren eigenen Sätzen auffüllte und damit großen Erfolg hätte, verlöre sie damit einen Urheberrechtsprozess, schreibt Oracle in seinem Berufungsantrag.

Das Gleiche gelte auch für Sourcecode. Im Prozess Atari gegen Nintendo habe ein Bundesgericht geurteilt, dass Code auch unter das US-Copyright falle, da Entwickler jede Zeile individuell gestalten könnten, schreiben Oracles Anwälte.

Schaden für die Konkurrenz

Demnach solle das Bundesgericht Alsups Urteil zugunsten Googles, der Android-Hersteller könne den Java-Code nach "Fair Use" nutzen, ebenfalls revidieren, argumentieren sie. Einem Geschäftskonkurrenten sollte es nicht erlaubt sein, wichtige Teile eines Werks direkt zu kopieren und damit dem Konkurrenten auf dem Markt zu schaden. Google habe den Code in einer mobilen Plattform genutzt, während Oracle selbst Lizenzen für mobile Plattformen verkauft habe.

Im Fall Atari gegen Nintendo heiße es aber, dass das US-Copyright ausdrücklich die Nutzung von "Fakten, Ideen oder Modi Operandi" eines urheberrechtlich geschützten Werkes erlaube, bemerkt das Blog Groklaw. Zu deren Schutz seien Patente gedacht. Die Geschworenen hatten im ersten Prozess zwischen Google und Oracle jedoch entschieden, dass die Dalvik Engine in Android keine Patente verletze. Auch in dem Berufungsantrag ist von Patenten nicht die Rede.

Google muss bis zum 28. März 2013 eine Antwort bei Gericht einreichen.


chrulri 14. Feb 2013

Wenn nahezu "jeder" Entwickler mit ein wenig Grips den selben SourceCode entwickelt, kann...

Sharra 14. Feb 2013

Das ist ja eben das Problem. Aber mal davon abgesehen ist (zumindest hierzulande) Reverse...

Sharra 14. Feb 2013

Oracle kümmert sich nicht um seinen Ruf. Die Übernahme von SUN und das nachfolgende ewige...

Sharra 14. Feb 2013

Naja, das mag so sein, aber es war eben Google, und davon hat Oracle erstmal nichts...

dierochade 13. Feb 2013

Ja es ist schon erstaunlich, wie wenig zivilprozessuale Grundlagen offenbar beim hierfür...

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